Bundesrat stimmt TKG-Novelle zu

Kostenlose Warteschleifen und schnellerer Anbieter-Wechsel kommen

10. Februar 2012

Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen zugestimmt. Damit kann das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) nach der Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten. Das Gesetz, das nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss verändert wurde, enthält unter anderem zahlreiche Verbesserungen für die Verbraucher- zum Beispiel das Verbot teurer Warteschleifen und die Preisansageverpflichtung bei Call-by-Call Diensten, den einfacheren Wechsel zu einem günstigeren Anbieter und die vertragsunabhängige Mitnahme der Mobilfunknummer sowie verschärfte Regelungen beim Datenschutz.

Die im Vermittlungsverfahren gefundene Kompromisslösung greift einige Forderungen der Länder auf, indem sie unter anderem die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der künftigen Frequenzplanung, -verwaltung und -verteilung intensiviert. Zudem sicherte die Bundesregierung zu, bei der nächsten Vergabe von Rundfunkfrequenzen - insbesondere durch Versteigerung - mit den Ländern eine einvernehmliche Regelung über die Erlösverteilung zu erarbeiten. Die TKG-Novelle enthält weiterhin eine Reihe von Bestimmungen, die Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen und den Netzausbau erleichtern sollen. Beim Bau von Abwasserkanälen oder Energienetzen können zum Beispiel gleichzeitig Leerrohre für Glasfasernetze mit verlegt werden. Gegenüber dem Bund besteht ein Anspruch der Unternehmen, die Mitnutzung seiner Infrastrukturen, zum Beispiel Bundesstraßen und Eisenbahntrassen, für den Ausbau neuer Telekommunikationsnetze zu gestatten.

Für den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, ist das neue Telekommunikationsgesetz ein Meilenstein für noch schnelleres Internet und stärkere Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich: »Mit den neuen Regelungen schaffen wir mehr Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Telekommunikationsmarkt und fördern so den Wettbewerb.«

Neue Regelungen für Verbraucher

Eine Reihe neuer Regelungen soll auch für die Verbrauchern interessant sein. So sollen die bereits vielfach in den Medien erwähnten Warteschleifen bei telefonischen bei Service-Hotlines grundsätzlich kostenlos werden. Allerdings sollen für zwölf Monate ab Inkrafttreten der Neureglung zunächst nur die ersten zwei Minuten kostenfrei sein. »Die Branche habe lange genug daran verdient, dass Telefonkunden für nicht erbrachte Leistungen Geld aus der Tasche gezogen wurde«, kritisieren die Verbraucherschützer diese Regelung, wenngleich die neuen Regelungen im allgemeinen begrüßt werden.

Zu weiteren Änderungen gehört die Regelung, dass bei einem Anbieterwechsel die Umschaltung innerhalb eines Kalendertages erfolgen muss, so dass die Verbraucher nicht länger als einen Tag ohne Zugang dastehen. Bei Umzug kann der bestehende Vertrag an den neuen Wohnort mitgenommen werden; ohne dass ein neuer Vertrag mit einer neuen Laufzeit abgschlossen werden muss. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Leistung auch am neuen Standort verfügbar ist. Mobilfunkkunden haben künftig das Recht, ihre Mobilfunkrufnummer unabhängig von der Vertragslaufzeit mit dem bisherigen Anbieter zu einem neuen Anbieter zu übertragen. Auch positiv: Für Call by Call-Gespräche wird endlich eine allgemein verbindliche Preisansagepflicht eingeführt.

»Wir freuen uns, dass mit der Novelle eine Reihe wichtiger Forderungen umgesetzt werden«, bilanziert Cornelia Tausch, Leiterin Fachbereich Wirtschaft im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

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