Newsticker
- Telekom versorgt jetzt 97 Prozent der Bevölkerung mit 5G
- Telekom: Größtes Funkloch an Deutschlands ICE Strecken verschwindet
- Bundesnetzagentur veröffentlicht Entscheidung zu Leerrohrentgelten
- Taylor Swift Fans sorgen für mobilen Datenrekord beim ersten Konzert in Gelsenkirchen
- Umfrage: Ein Viertel der Deutschen sieht stündlich aufs Smartphone
- 1&1 Business-Glasfaseranschlüsse mit höheren Bandbreiten
- HappySIM startet mit 5G-Tarifen im Telefónica-Netz
- O2 Telefónica erreicht 96 Prozent 5G-Versorgung
- M-net erschließt 3.200 Wohnungen des GVW 1899 München mit Glasfaser
- Telekom: Neue MagentaMobil Tarife mit doppeltem Datenvolumen
Regelungen zu kostenlosen Warteschleifen treten in Kraft
Übergangsphase beginnt am 1. September
Die kostenlosen Warteschleifen bei den Telefon-Hotlines kommen. Am 1. September 2012 tritt die neunmonatige Übergangsregelung in Kraft. Dann dürfen bei allen Sonderrufnummern, wie 0180er und 0900er Nummern, kostenpflichtige Warteschleifen nur dann geschaltet werden, wenn entweder für den gesamten Anruf ein Festpreis berechnet wird oder die ersten 2 Minuten der Verbindung kostenlos sind. Darauf weist die Bundesnetzagentur hin.
»Eine Warteschleife liegt vor, wenn Anrufe entgegengenommen oder aufrechterhalten werden, ohne dass das Anliegen des Anrufers bearbeitet wird«, definiert die Bundesnetzagentur. Es wird also die Zeitspanne vom Rufaufbau bis zum Beginn der Bearbeitung des Anliegens des Anrufers betrachtet. Die in der Übergangsregelung vorgesehene zweiminütige Kostenfreiheit beginnt also, nachdem der Anrufer die letzte Ziffer der Telefonnummer eingegeben hat. Die Kosten dürfen spätestens zwei Minuten nach Beginn des Rufaufbaus berechnet werden oder wenn die Warteschleife früher durch den Beginn der Bearbeitung beendet wird.
Die endgültige Regelung zu kostenlosen Warteschleifen tritt am 1. Juni 2013 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Warteschleifen bei Sonderrufnummern nur noch genutzt werden, wenn für den Anruf ein Festpreis gilt oder die Warteschleifen für den Anrufer komplett kostenfrei sind. Auch nachgelagerte Warteschleifen, also beispielsweise Wartezeiten während einer Weiterleitung, müssen dann kostenfrei sein. Im Rahmen der Übergangsregelung können nachgelagerte Warteschleifen noch kostenpflichtig sein. Bei ortsgebundenen Rufnummern, herkömmlichen Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern können Warteschleifen weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
»Der Gesetzgeber schützt mit den Regelungen zu Warteschleifen den Verbraucher vor hohen Kosten, die mit der eigentlichen Inanspruchnahme telefonischer Serviceleistungen nichts zu tun haben«, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er erwartet, dass die Regelungne von Unternehmen auch so umgesetzt werden. Gleichzeitig schließt Homann nicht aus, dass manche Anbieter sich nicht daran halten werden. »Sollten Verstöße vorliegen, werden wir diese ahnden«, betonte Homann. Hierbei bittet die Bundesnetzagentur um Hilfe seitens der Verbraucher, die die Verstöße an die Bundesnetzagentur melden können.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur.