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Bundesnetzagentur: Versprochene DSL-Geschwindigkeit selten erreicht
Ergebnisse der Messkampagne und Transparenz-Forderung von Internetanbietern
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte im vergangenen Jahr eine Studie zur Messung der zu tatsächlichen Geschwindigkeit von Breitbandanschlüssen durchgeführt. Nun hat die BNetzA die Ergebnisse der Messstudie vorgestellt. Die Messungen hätten unter anderem die Vielzahl der Kundenbeschwerden über Abweichungen zwischen der vertraglich vereinbarten »bis zu«-Bandbreite und der tatsächlichen Bandbreite bestätigt, so die Bundesnetzagentur.
Im Rahmen der novellierten gesetzlichen Transparenzvorgaben hatte die Bundesnetzagentur eine Studie zur Dienstequalität von breitbandigen Internetzugängen in Auftrag gegeben. Teil der Studie war eine bundesweite Messkampagne, bei der Internetnutzer über die Internetseite www.initiative-netzqualitaet.de die Geschwindigkeit ihres Breitbandanschlusses messen konnten. Laut Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, wurden bei dieser Studie knapp eine Viertelmillion Messungen ausgewertet.
Auswertung auf Basis von rund 226.500 validen Messungen
Im Rahmen der Studie wurde die Datenübertragungsrate von Breitband-Anschlüssen untersucht. Dabei wurden mit Hilfe einer Software Applikation 226.543 valide Einzelmessungen bei xDSL-, TV-Kabel- sowie bei stationär genutzten LTE-Anschlüssen durchgeführt, wird in den veröffentlichten Studien-Ergebnissen erklärt. Dabei wurden tatsächlich sogar fast doppelt so viele Messungen durchgeführt, viele doppelte oder nicht plausible Messergebnisse wurden jedoch nicht beachtet. Während der Messungen wurden die Nutzer gebeten, nach Möglichkeit eine »optimale Testumgebung« zu schaffen, indem der Computer per Kabel mit dem Breitband-Modem verbunden wird und andere Programme außer dem Webbrowser geschlossen werden. Laut Studienergebnissen hätten auch verschiedene Virenscanner Auswirkungen auf die Ergebnisse gehabt, da die Messung über eine Flash-basierte Software im Webbrowser durchgeführt wird.
Insgesamt haben die Tests Abweichungen zwischen versprochener und tatsächlich erreichter Datenrate gezeigt. Interessant dabei ist, dass die Abweichung bei Kabel-Anschlüssen am geringsten ist. Ebenso sollen Abweichungen bei langsameren Anschlüssen bis 2 MBit/s geringer ausfallen, als bei den schnelleren DSL-Zugängen im Bereich 8 bis 18 MBit/s oder Kabel-Anschlüssen mit 50 bis 100 MBit/s. Nur bei 19,5 Prozent der Nutzer wurde laut Messungen die volle vermarktete Datenübertragungsrate erreicht; bei DSL-Nutzern sogar nur bei 15,7 Prozent. Knapp 69,2 Prozent erreichen laut der Studie zumindest die Hälfte der versprochenen Datenrate. Auffällig ist, dass bei Kabel-Kunden die Werte deutlich besser liegen: 41,8 Prozent erreichen die volle Datenrate.
Standardverträge unter der Lupe
Parallel zu den Messungen hat die Bundesnetzagentur auch die Standardverträge der Anbieter untersucht. Es sollte insbesondere im Hinblick auf eines der Hauptprobleme aus Sicht des Endkunden, der mangelnden Transparenz von vereinbarter und tatsächlich realisierter Datenübertragungsrate (»bis-zu-Problematik«), ermittelt werden, welche Informationen dem Endkunden zu welchem Zeitpunkt im Bestell- und Realisierungsprozess zur Verfügung stehen.
Dabei habe sich gezeigt, dass fast alle Anbieter gegenüber den Kunden flexible Angaben zur verfügbaren Bandbreite machen. Häufig können die Anbieter bei Festnetzangeboten nur sehr eingeschränkt belastbare Aussagen zu der Bandbreite zu machen, die am konkreten Anschluss des Endkunden verfügbar sein wird. Daher werden in den Verträgen in der Regel weite Bandbreitenkorridore zwischen Mindest- und Maximalbandbreite eines Tarifes angegeben und teilweise auf Mindestangaben verzichtet.
»Der Kunde weiß so nur vage, mit welcher Leistung er konkret rechnen kann. Auch nach Vertragsabschluss und erfolgter Schaltung besteht kein überschwängliches Bemühen, dem Endkunden aktiv einen transparenten Überblick über die Leistungsfähigkeit des konkreten Anschlusses zu bieten«, so Homann weiter. Die Bundesnetzagentur will nun im Dialog mit den Unternehmen erreichen, dass die Angaben über die Leistung der Internetzugänge transparenter für die Kunden gemacht werden.
Der überwiegende Teil der Anbieter bietet den Endkunden Maßnahmen für den Fall an, dass die vertraglich vereinbarte Bandbreite nicht erreicht wird, stellt die Bundesnetzagentur fest. Zu diesen Maßnahmen gehört neben einem Sonderkündigungsrecht oder die Wahl eines Tarifes mit einer niedrigeren Bandbreite und entsprechend niedrigerer Grundgebühr. Allerdings seien diese Maßnahmen dem Endkunden gegenüber nur bedingt transparent und rechtlich auch nur eingeschränkt belastbar, wenn die »vertraglich vereinbarte« Bandbreite einen weiten Bandbreitenkorridor umfasst.
Die Ergebnisse der Messstudie sowie die Auswertung der Vertragsinhalte stellt die Bundesnetzagentur kostenlos zum Download zur Verfügung. Bei der Wahl von einem neuen Breitband-Anbieter können Kunden diese Auswertungen ebenfalls zurate ziehen. Verschiedene DSL-Tarife lassen sich so etwas besser vergleichen.
Anbieterwechsel noch nicht reibungslos
Neben der Transparenz hat die Bundesnetzagentur auch den Anbieterwechsel genauer angeschaut. »Endkunden müssen auf die Angebote im Markt reagieren und dann frei den gewünschten Anbieter und das passende Produkt auswählen können«, so die Regulierer. Es gäbe jedoch trotz der neuen gesetzlichen Regelungen aktuell Probleme beim Anbieterwechsel. Die Bundesnetzagentur habe seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im vergangenen Jahr mehrere Tausend Beschwerden erhalten und sich individuell für deren Lösung eingesetzt. Wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen wurden gegen mehrere Anbieter jetzt Bußgeldverfahren eingeleitet.
»Der Gesetzgeber wollte mit den Neuregelungen den Endkunden vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel schützen. Seit Dezember des vergangenen Jahres muss der abgebende Anbieter im Falle eines Scheiterns des Wechselprozesses die Versorgung wieder aufnehmen. Die Unterbrechung darf zudem nicht länger als einen Kalendertag andauern«, erläuterte Homann. Die Beschwerdezahlen zeigen, dass es in der Praxis bei einem Anbieterwechsel allerdings nach wie vor zu länger dauernden Unterbrechungen des Telefon- und Internetanschlusses kommen kann.