Verbraucherzentrale: Neue Mahnungen zu Anrufen über 010040

Call-by-Call Anbieter mit neuem Namen Belcotel GmbH

16. April 2013

Im vergangenen Jahr ist der Call-by-Call Anbieter 010040 GmbH in die Schlagzeilen geraten, als der Anbieter die Preise drastisch erhöht hat. Nun scheint ein neuer Ärger auf die Kunden zuzukommen. Wie die Verbraucherzentrale NRW jetzt mitteilt, habe sich der Anbieter in Belcotel GmbH umbenannt und versuche nun, alte Forderungen für Telefonate über die Vorwahl 010040 einzutreiben. Weiterhin drohe das Unternehmen den Kunden auch umgehend rechtliche Konsequenzen an, wenn diese sich weigern, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW ungerechtfertigten Rechnungen zu begleichen, so die Verbraucherschützer.

Hintergrund

Screenshot der 010040 Webseite

Im Juli 2012 hatte die 010040 GmbH ihre Preise für die Nutzung ihrer Call-by-Call-Vorwahl von wenigen Cent auf 1,99 Euro pro Minute drastisch erhöht. Der Preis sei vor Gesprächsbeginn nicht immer oder nicht deutlich genug angesagt worden, kritisiert die Verbraucherzentrale, so dass viele Kunden die ehemalige Sparvorwahl weiter in dem Glauben nutzten, die alten, günstigen Preise würden weiterhin gelten. Am Ende bekamen Kunden jedoch hohe Rechnungen »mit Beträgen von teilweise mehreren Hundert Euro«. Wer nicht zahlen wollte, dem drohte 010040 nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW mit der Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei.

Verbraucherzentrale: Die Firma hat rechtlich nichts in der Hand

»Dieses Gebaren wird nun unter neuem Firmennamen von der Belcotel GmbH – wenn auch in leicht abgeschwächter Form – fortgesetzt«, schreibt die Verbraucherzentrale NRW. Vermeintliche Rufnummernnutzer würden jetzt eine »außergerichtliche Mahnung« erhalten, die Bezug nimmt auf eine scheinbar offene alte Rechnung der 010040 GmbH. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden weitere rechtliche Maßnahmen auf Kosten der Angeschriebenen angedroht.

Die Verbraucherzentrale NRW vermutet hinter den Drohbriefen jedoch eine Finte: »Dass sich der Call-by-Call-Anbieter nach der Umfirmierung wieder mit einer Mahnung meldet, ohne tatsächlich einen Anwalt einzuschalten, zeigt: Die Firma hat rechtlich nichts in der Hand, sondern versucht mit einer plumpen Drohkulisse, den Kunden Geld für überhöhte Telefonate aus der Tasche zu ziehen.« Zudem sei der Verbraucherzentrale NRW bislang kein Fall bekannt, in dem die Firma mit ihrer Forderung vor Gericht gezogen ist.

Die Verbraucherzentrale NRW rät den betroffenen Nutzern, die bereits im letzten Jahr die Telefonrechnung mit den überhöhten Entgelten unter Angabe von Gründen binnen acht Wochen beanstandet und die gewohnten Entgelte bezahlt haben, sich nicht von der Belcotel GmbH einschüchtern zu lassen und die darüber hinaus gehenden Beträge nicht begleichen. Auf ihrer Webseite bietet die Verbraucherzentrale NRW auch weitere Informationen zu dem Fall und ein Musterschreiben an.

Lesen Sie unsere News auch als RSS-Feed

 
+++ Anzeige +++