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Verbraucherzentrale mahnt Drosselung in LTE-Tarifen der Telekom ab
Call & Surf Comfort via Funk biete keine Internet-Flatrate
Die Deutsche Telekom wurde erneut wegen Drosselung der Internetverbindung abgemahnt, diesmal für ihre Internet via Funk Tarife. Erst am Montag hat das Unternehmen die Drosselung bei Festnetz-Tarifen gestrichen und eine Differenzierung zwischen Flatrates und Volumentarifen angekündigt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat jetzt die Telekom Deutschland GmbH wegen ihres Tarifes Call & Surf Comfort via Funk abgemahnt.
Die Call & Surf Comfort via Funk Tarife werden über Mobilfunk realisiert und richtet sich an Nutzer in den überwiegend ländlichen Regionen ohne DSL. Kunden sollen damit mit bis zu 100 MBit/s im Netz surfen können. Allerdings greift je nach gebuchter Tarifklasse die Drosselungsklausel, wenn man ein bestimmtes Surfvolumen verbraucht hat. Beim Tarif S Standard zu 34,94 Euro etwa ab 10 Gigabyte und beim Tarif M zu 39,95 Euro ab 15 Gigabyte. Nutzer werden dann für den Rest des Monats auf eine Geschwindigkeit von max. 384 kBit/s für den Downstream zurückgesetzt, schreiben die Verbraucherschützer.
»Mit dieser vorzeitlichen Standards entsprechenden Surfgeschwindigkeit kann allein das Lesen einer E-Mail mit Anhang schon mal zur zeitraubenden Aktion werden«, schreibt die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung. »Verbraucher, die einen solchen Tarif bei der Telekom gebucht haben, können damit ihre vertraglichen Rechte, nämlich schnelles Internet zu nutzen, nicht mehr sinnvoll ausüben. Von dem gepriesenen schnellen Internet via Funk bleibt für die Verbraucher vor allem der Eindruck blumiger Werbeversprechungen«.
»Wir sind der Meinung, dass der Tarif Call & Surf Comfort via Funk die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht«, informiert Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Tarifübersicht Call & Surf Comfort via Funk Tarife vor und nach der Abmahnung (Screenshots: telekom.de)
Dabei geht es den Verbraucherschützern wohl wieder um die Verwendung des Begriffes »Flatrate«. Denn die Telekom hat noch bis vor Kurzem seine via-Funk-Tarife damit beworben, dass der Nutzer eine Internet-Flatrate erhält. Die Telekom hat bisher die Call & Surf Comfort via Funk Angebot mit einer Internet-Flat beworben. Inzwischen hat das Konzern diese Zeile in der Tarifbeschreibung entfernt.
Die Telekom habe nun bis zum 11. Dezember Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls werden die Gerichte über die Zulässigkeit der Regelung entscheiden müssen, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherschützer weisen in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil des Landgericht Köln hin: Im Oktober hatte das Gericht entschieden, dass die Telekom Internettarife im Festnetz, die eine Geschwindigkeitsdrosselung vorsehen, nicht als »Internet-Flatrate« und unter Angabe der »bis zu«-Maximalgeschwindigkeit bewerben darf (AZ: 26 O 211/13).
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