Gericht entscheidet über die Nutzung des Begriffs »Allnet Flat«

Die gängige Bezeichnung kann weiter verwendet werden

15. Juli 2014

Der Begriff »Allnet Flat« steht in der Telekommunikation bereits seit längerer Zeit für unbegrenztes Telefonieren ins alle deutschen Mobilfunknetze und ins deutsche Festnetz. Sowohl die Mobilfunkanbieter und die Presse als auch die Kunden nutzen diesen Begriff und wissen meist, was damit gemeint ist. Doch diese gängige Bezeichnung für den Pauschaltarif in alle Netze ist strittig. So hatte IT Großhändler ALLNET GmbH in Germering gegen die Nutzung des Begriffs geklagt und vom Landgericht Frankfurt sogar Recht bekommen. Nun hat wurde das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben.

Urteil

Das Landgericht Frankfurt hatte die Nutzung des Begriffes zunächst verboten. Dagegen ging nun eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei an. Das OLG Frankfurt hat vergangene Woche das Urteil gegen den zur E-Plus-Gruppe gehörenden Mobilfunkanbieter Yourfone aufgehoben, teilte die Kanzlei Siebeke Lange Wilbert mit. Das Gericht schloss sich der Meinung der Verteidigung an, dass es sich bei ihm um einen beschreibenden Begriff handelt, in dem die Verbraucher lediglich einen Hinweis auf eine »Flatrate in alle Netze« sehen. Damit darf der Begriff »Allnet Flat« benutzt werden (Az. 6 U 98/13).

Prof. Dr. Paul Lange von der Düsseldorfer Kanzlei Siebeke Lange Wilbert, der das Verfahren führte, sagte dazu: »Das Urteil kann als Sieg für die Freiheit beschreibender kommerzieller Kommunikation und des Wettbewerbs am Markt für Mobilfunkdienstleistungen angesehen werden«.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings habe das OLG Frankfurt keine Revision zugelassen.

Quelle: Mitteilung der Kanzlei Siebeke Lange Wilbert

Bild: iStockphoto.com/koosen

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