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Spiele mit In-App Käufen sollen nicht als kostenlos bezeichent werden
EU-Kommission stellt Regelungen für mehr Verbraucherschutz auf
Viele Apps, vor allem Spiele sind in den App-Stores von Google, Apple und anderen Anbietern als kostenlos gekennzeichnet. Doch die Anbieter verdienen ihr Geld mit den so genannten In-App-Käufen, wenn die Nutzer zusätzliche Funktionen oder virtuelle Güter aus der App heraus kaufen. Die EU Kommission will die Nutzer nun vor allem vor versehentlichen Käufen aus der App heraus schützen und hat die App-Store-Betreiber zu mehr Transparenz aufgefordert.
Die EU will die Verbraucher und vor allem Kinder vor versehentlichen Käufen schützen, heißt es in der aktuellen Mitteilung der EU-Kommission. Daher wurde eine Reihe von Forderungen an die App-Store-Betreiber Google und Apple sowie an die Interactive Software Federation of Europe (ISFE) übermittelt, um um entsprechende Änderungen vorzunehmen. So sollen bei Spielen, die als »free« bzw. »kostenlos« gekennzeichnet werden, keine Irreführung der Verbraucher hinsichtlich der wahren Kosten geben. Somit sollten die Anbieter die Nutzer auch auf mögliche Kosten innerhalb der App hinweisen.
Weiterhin müssen die Stores die Kunden über die Zahlungsmodalitäten informieren und Geldbeträge erst nach einer ausdrücklichen Bestätigung der Nutzer abbuchen. Zudem soll eine Kontaktmöglichkeit per E-Mail zum Händler gegeben werden, damit die Verbraucher sich bei Fragen oder Beschwerden an diesen wenden können. Wie auch bei anderen Verbraucher- und Kinderschutz-Regelungen, soll zudem sichergestellt werden, dass die Spiele Kinder nicht direkt dazu auffordern, Produkte zu kaufen oder Erwachsene zu überreden, die Produkte für sie zu kaufen.
Vizepräsidentin Neelie Kroes, zuständig für die Digitale Agenda, erklärte: »Die Kommission unterstützt Innovationen im Bereich der Apps. In-App-Verkäufe sind ein legitimes Geschäftsmodell, doch müssen die Anbieter, wenn sie diese neuen Geschäftsideen entwickeln, das EU-Recht verstehen und beachten«.
Über das in EU-Vorschriften geregelte Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherschutzbehörden (Consumer Protection Cooperation – CPC) waren Apple, Google und einschlägige Verbände aufgefordert worden, EU-weite Lösungen für die aufgetauchten Probleme vorzulegen. Google habe inzwischen Änderungen beschlossen, die bis Ende September 2014 umgesetzt sein sollen, teilte die EU-Komission mit.
Google will Spiele künftig nicht mehr als »free« oder »kostenlos« bezeichnen, wenn diese In-App-Käufe umfassen. Bereits jetzt werden im Google Play Store Spiele mit In-App-Käufen nicht mehr als »kostenlos« bezeichnet; stattdessen wird mit »Bietet In-App Käufe an« auf mögliche wietere Kosten hingewiesen. Google hat außerdem seine Standardvoreinstellungen so angepasst, dass die Bezahlung vor jedem In-App-Kauf durch den Verbraucher genehmigt werden muss, sofern der Verbraucher diese Einstellungen nicht von sich aus verändert. Ebenso will Google die Leitlinien für die App-Entwickler formulieren, um »direkte Aufforderungen an Kinder« im Sinne des EU-Rechts auszuschließen.
Apple will sich mit den Kritikpunkten, insbesondere im Zusammenhang mit der Zahlungsermächtigung, befassen, hat aber bisher leider keine konkreten und umgehenden Lösungsvorschläge vorgelegt, so die EU-Kommission. Auch gibt es für die Umsetzung dieser eventuellen Änderungen bislang keine festen Zusagen und keinen Zeitplan. Die CPC-Behörden wollen die Gespräche mit Apple fortsetzen, damit das Unternehmen detaillierte Angaben zu den geforderten Veränderungen macht und seine Geschäftspraktiken an dem gemeinsamen Positionspapier orientiert.
Die Durchsetzung der Forderungen, »eventuell auch mit gerichtlichen Mitteln«, sei nun Sache der nationalen Behörden. Diese sollen jetzt prüfen, wie mit den noch offenen juristischen Fragen umzugehen ist.