Newsticker
- 1&1 vereinfacht den Smartphone-Wechsel über Betriebssystem-Grenzen hinweg
- Revolut startet ein eigenes Mobilfunkangebot
- waipu.tv Start inklusive TVdirekt und TV-Stick für 4,99 Euro monatlich
- Telekom erwirbt die exklusiven Live-Rechte an der 3. Liga bis 2031
- Glasfaser: SWM, M-net und Telekom treiben FTTH-Ausbau voran
- Ortel Mobile: Jubiläumstarif bietet 100 GB und internationale Freiminuten
- Tchibo Mobil Tarif mit 60 GB Daten für 9,99 Euro wieder erhältlich
- Vodafone: Mehr als 2.400 Baumaßnahmen im Mobilfunknetz
- Lebara senkt Preis für 100 GB Tarif auf 11,99 Euro
- Telekom erhöht Preise bei Festnetz-Tarifen
Urteil: Gebühren für die Erstellung von Papierrechnungen unzulässig
Verbraucherschützer hatten gegen mehrere Mobilfunkanbieter geklagt
Ein Mobilfunkanbieter darf kein gesondertes Entgelt für Papierrechnungen verlangen, wenn Mobilfunkverträge online und alternativ per Telefon oder in einem Ladengeschäft abgeschlossen werden können. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin.
Die Verbraucherschützer haben in einer Aktion aus dem Jahr 2012 gegen Entgelte für Papierrechnungen mehrere Mobilfunkanbieter abgemahnt. Diese hatten nach ihren Preisverzeichnissen für die Übersendung einer Papierrechnung Entgelte zwischen 1,50 Euro und 5,11 Euro pro Rechnung verlangten. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Oktober 2014 (wir berichteten) zogen nun auch andere Gerichte nach, teilte der vzbv mit.
Der BGH hatte in einem Verfahren des vzbv gegen die Drillisch Telecom GmbH entschieden, dass eine solche Preisklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig ist. Nach Ansicht der Richter sei die Abwicklung des privaten Rechtsverkehrs über das Internet noch nicht zum allgemeinen Standard geworden. Jetzt schlossen sich die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München dem BGH an und untersagten auf Antrag des vzbv den Firmen Vodafone D2 GmbH, simyo GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co OHG, die unzulässigen Gebühren zu verlangen. Die Revision wurde in diesen Verfahren nicht zugelassen.
»Verbraucher sollten ihre Mobilfunkverträge auf entsprechende Klauseln prüfen und bereits gezahlte Entgelte gegebenenfalls zurückfordern, soweit diese noch nicht verjährt sind« sagt Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv. Bei Fragen zu individuellen Rechtsansprüchen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an ihre Verbraucherzentrale wenden.