Bundesnetzagentur schaltet Auskunftsnummern 11865 und 11878 ab

Betroffene Verbraucher sollten Forderungen prüfen

13. April 2015
Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltungen der Auskunftsdiensterufnummern 11865 und 11878 angeordnet. Gleichzeitig habe die Behörde Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen, um die Verbraucher vor unberechtigten Forderungen zu schützen.

»Ortsnetzrufnummern, kostenlose 0800er-Rufnummern oder Service-Dienste-Rufnummern wurden genutzt, um Verbraucher zum Anruf auf die Auskunftsrufnummern 11865 und 11878 zu veranlassen. Hohe Tarife wurden so gezielt verschleiert. Das ist kein zulässiges Geschäftsmodell«, sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Bei der Bundesnetzagentur seien vermehrt Beschwerden zu den nun abgeschalteten Auskunftsdiensterufnummern eingegangen, teilte die Behörde am Montag mit. Günstigere Rufnummern wurden zu dem Zweck genutzt, Verbraucher zum Anruf auf die hochpreisigen Auskunftsrufnummern zu veranlassen, um damit »Umsatz zu generieren«. Dadurch wurden gesetzliche Vorgaben zur Preistransparenz umgangen.

Bei beiden Auskunftsdiensterufnummern wurde zudem festgestellt, dass eine Weitervermittlung oftmals ohne ordnungsgemäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch erfolgte, so die bundesnetzagentur weiter. Hierzu sind Betreiber eines Auskunftsdienstes vor jeder Weitervermittlung zu jeder Rufnummer in jedes Netz verpflichtet.

Die Bundesnetzagentur rät den Betroffenen Nutzern, die Forderungen der Telefonanbieter für Anrufe zu den bieden abgeschalteten Rufnummern zu prüfen. Die Behörde hat Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für bestimmte Zeiträume festgelegt. Demnach müssen Anrufe zu 11865 im Zeitraum vom 09.06.2013 bis zum 17.04.2015 und zu 11878 im Zeitraum vom 27.06.2013 bis zum 17.04.2015 nicht bezahlt werden.

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