Bundesnetzagentur: Kein missbräuchliches Verhalten bei MagentaZuhause Hybrid

Wettbewerber-Beschwerde wurde abgelehnt

28. Dezember 2015

Die Bundesnetzagentur hat die Überprüfung von MagentaZuhause Hybrid-Produkten der Telekom Deutschland GmbH mit Entscheidung vom 23. Dezember 2015 abgeschlossen. Wie die Behörde mitteilte, bestehe kein missbräuchliches Verhalten bei der Vermarktung von MagentaZuhause Hybrid-Produkten. Ein Telekommunikations-Unternehmen hatte sich zuvor beschwert, ohne ein entsprechendes hybridfähiges Vorleistungsprodukt aufgrund von erheblichen Bandbreitennachteilen nicht wirksam mit der Telekom Deutschland GmbH konkurrieren zu können.

Seit November 2014 vermarktet die Telekom Deutschland GmbH regional und seit März 2015 bundesweit sogenannte Magenta Zuhause Hybrid-Anschlüsse. Dabei werden die Bandbreiten von DSL-Anschlüssen mit Hilfe eines speziellen Routers mit freien LTE-Kapazitäten gebündelt. Die stationäre LTE-Komponente unterliegt keiner Bandbreiten-Drosselung, kommt allerdings nur ergänzend, d.h. sofern der Festnetzanschluss seine Bandbreitengrenze erreicht hat, zum Einsatz. Im Mobilfunknetz wird sichergestellt, dass die LTE-Kapazitäten prioritär für mobile LTE-Nutzer zur Verfügung stehen.

»Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur hat alle zu berücksichtigenden Belange umfassend abgewogen und dabei insbesondere Wettbewerb, Innovation und Investition sowie die Nutzerinteressen berücksichtigt«, so die Bundesnetzagentur. Sie kam zum Ergebnis, dass derzeit keine Veranlassung zu einem Einschreiten im Wege eines Missbrauchsverfahrens und insbesondere nicht zu einer Untersagung der Hybrid-Produkte besteht.

»Die Hybrid-Produkte zeichnen sich durch ein hohes Innovationspotential aus, das die Gewährung entwicklungsbedingter Vorreitervorteile rechtfertigt«, erklärte die Behörde. Laut Bundesnetzagentur sei innerhalb der nächsten 12 Monate keine Marktverschließung bei Hybrid-Produkte zu erwarten. Je nach Marktentwicklung bestehe für die zuständige Beschlusskammer die Möglichkeit, jederzeit von Amts wegen einzuschreiten.

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