EU-Kommission gibt Vectoring-Pläne frei

Telekom darf Vectoring exklusiv betreiben

20. Juli 2016

Die EU-Kommission hat dem neuen Entwurf der Bundesnetzagentur zum Vectoring im Nahbereich zugestimmt. Gleichzeitig werden weitere Nachbesserungen verlangt. Die Telekom-Wettbewerber reagieren mit Unverständnis auf die Entscheidung.

Die EU-Kommission hat am Dienstag, dem 19. Juli 2016, einen überarbeiteten Maßnahmenentwurf angenommen, der es der Deutschen Telekom ermöglichen soll, ihr Netz durch Vectoring zu modernisieren. Sie erwartet aber weitere Nachbesserungen. Das hat die EU-Kommission bekannt gegeben. Die Kommission ist nach den vorangegangenen Untersuchungen zum Entschluss gekommen, die deutsche Regulierungsbehörde (BNetzA) hatte ihren ersten Maßnahmenentwurf nachgebessert.

Mit dem neuen Vorschlag der Bundesnetzagentur (BNetzA) soll die Deutsche Telekom die Erlaubnis erhalten, ihr Netz in einem Umkreis von 550 Meter zu den lokalen Hauptverteilern (auch Nahbereich genannt) mit Vectoring-Technologie zu modernisieren. Nach Auffassung der Kommission bieten die überarbeiteten Vorschläge der BNetzA jetzt auch einen ausreichenden Wettbewerbsschutz, den die Kommission gefordert hatte, heißt es weiter. Damit soll für einen Ausgleich zwischen der Verbesserung der Netzleistung und einem fortgesetzten wirksamen Wettbewerb durch alternative Anbieter gesorgt werden.

Durch die Modernisierung mittels Vectoring-Technologie lassen sich auf Kupfernetzen höhere Breitband-Geschwindigkeiten erzielen. Derzeit funktioniert diese Technologie jedoch nur, wenn sie auf ein gesamtes Bündel von Kupferkabeln angewandt wird. Damit muss praktisch nur ein Unternehmen den Zugriff auf alle Kupfer-Doppeladern am Kabelverzweiger haben. Damit bestehe die Gefahr, dass der Wettbewerb eingeschränkt wird, da eine wettbewerbsfördernde Entbündelung solcher Leitungen ausgeschlossen ist.

Weitere Verbesserungen gefordert

Die Kommission weist jedoch auf einige Aspekte hin, die weiterer Verbesserung bedürfen. So muss Bundesnetzagentur die Bedingungen verbessern, zu denen andere Anbieter auf dem mit Vectoring-Technologie ausgestatteten Netz der Deutschen Telekom den Zugang zum Internet bereitstellen können. Da der Einsatz der Vectoring-Technologie im Nahbereich verhindert, dass alternative Anbieter von Hochgeschwindigkeits-Breitbandleistungen direkten Zugang zu den Kabeln erhalten, hat die Kommission die BNetzA aufgefordert sicherzustellen, dass Wettbewerber eine angemessene alternative Möglichkeiten zur Bereitstellung des Internetzugangs für Kunden bekommen.

So muss die deutsche Regulierungsbehörde der Kommission zusätzlich detaillierte Pläne vorlegen, die die technischen Parameter und die Preise für das Produkt, das diesen Zugang ermöglicht, ausweisen. Diese Pläne sollen zum Herbstbeginn vorliegen und werden von der Kommission sorgfältig insbesondere hinsichtlich auf ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb geprüft. Die Kommission werde diese Vorschläge vor dem Hintergrund ihrer früheren Leitlinien und der in ihrem heutigen Beschluss formulierten Erwartungen bewerten.

Außerdem hat die Kommission die BNetzA aufgefordert, ihre technischen Spezifikationen für ihr wichtigstes Ersatzprodukt (ein virtuelles Layer-2-Zugangsprodukt) zu verbessern und sie der Kommission zu notifizieren. Anschließend wird die Kommission die Vorschläge prüfen. Dabei sei es von entscheidender Bedeutung, dass sich im neuen virtuellen Zugangsprodukt die Hauptmerkmale des heutigen physischen Produkts wiederfinden.

Hintergrund

Mit dem neuen Beschluss soll sichergestellt werden, dass die Einführung des sogenannten Vectoring im Nahbereich in Deutschland mit ausreichenden Schutzmaßnahmen einhergeht, die die nachteiligen Auswirkungen dieser Technologie auf andere Anbieter begrenzt. Im Mai dieses Jahres hatte die Kommission die ursprünglichen Pläne der BNetzA abgelehnt und eine eingehende Untersuchung des Vorschlags der deutschen Regulierungsbehörde eingeleitet. Daraufhin hat die Bundesnetzagentur einen neuen Beschlussentwurf veröffentlicht. Diese haben die Wettbewerber jedoch auch kritisiert. Der Beschlussentwurf in seiner jetzigen Fassung hätte die Schieflage zwischen einem Quasi-Monopol zugunsten der Deutschen Telekom und den Ausbaumöglichkeiten der Wettbewerber noch verschärft, haben die Branchenvertreter Anfang Juli mitgeteilt.

Die Wettbewerber der Telekom zeigen sich enttäuscht wegen der Entscheidung der EU-Kommission. Mehr dazu in einer separaten Meldung.

Bild: Deutsche Telekom

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