Bundesnetzagentur untersagt Vodafone dubiose Werbeschreiben

Briefen und Postkarten zur DVB-T-Abschaltung verunsichern Verbraucher

03. Februar 2017

Die Bundesnetzagentur hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH untersagt, »dubiose Werbeschreiben« zu versenden. Im Januar haben Verbraucher schreiben erhalten, in denen sie unter Fristsetzung zu einer telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert wurden. Die Kontaktaufnahme sollte über verschiedene (0)800er Rufnummern erfolgen.

»Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet«, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Neukundengewinnung durch dubiose Werbemittel

Die Briefe wurden beispielsweise mit dem Betreff "DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung" in einem rosafarbenen Umschlag mit dem Hinweis "Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude" versandt. Die Schreiben erweckten einen amtlichen Eindruck und waren zum Teil zusätzlich mit einem Stempel "Wiederholter Zustellversuch" gekennzeichnet. Ebenfalls versendete Postkarten enthielten den Hinweis "Wichtige Information" und waren teilweise auch mit einem Stempel "Wiederholter Zustellversuch" versehen. Anlass war eine angebliche »wichtige Neuerung der Telefon- und Internet-Technologie«, erklärt die Bundesnetzagentur.

Die Werbung war persönlich adressiert und nicht mit einem Firmenlogo versehen. Aus dem Kleingedruckten war zu entnehmen, dass die Adressdaten der Empfänger zur werblichen Ansprache von einem Dienstleister bezogen wurden.

Postkarte mit der Werbung für Vodafone Kabel Deutschland
Postkarte mit der Werbung für Vodafone Kabel Deutschland (Foto: Verbraucherzentrale Sachsen)

Auch die Verbraucherzentrale Sachsen hat bereits Mitte Januar vor diesen Schreiben gewarnt. »[...] aufgrund der gesamten Aufmachung der Karte werden die Angeschriebenen unter Druck gesetzt, unbedingt innerhalb der Frist beim Anbieter anzurufen, weil sie ansonsten etwas Wichtiges verpassen könnten«, so Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen, die diese Art der verschleierten Werbung für rechtlich äußerst bedenklich hält: »Die fingierte Frist hat in Wahrheit keinerlei Bedeutung. Sie wird gezielt gesetzt, um eine Handlung bzw. Entscheidung der Vodafone-Kunden herbeizuführen. Dies sowie die Verschleierung des Werbecharakters der Karte ist nach Auffassung von Dr. Henschler nach dem Wettbewerbsrecht nicht erlaubt.« Weitere Details haben die Verbraucherschützer auf einer Website zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/vodafone-schreiben-werbung.

Sollte das Unternehmen der Untersagung nicht nachkommen, will die Bundesnetzagentur weitere Maßnahmen prüfen. Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro wurden bereits angedroht.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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