Drillisch-Übernahme: Freigabe durch Bundeskartellamt

Nur noch Zustimmung durch Hauptversammlung offen

09. Juni 2017

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Mobilfunkanbieters Drillisch AG durch die United Internet AG ohne Auflagen freigegeben. Das gaben sowohl die Behörde als auch die beiden Unternehmen am Freitag bekannt. United Internet und Drillisch hatten am 12. Mai 2017 vereinbart, dass Drillisch das in der 1&1 Telecommunication SE gebündelte Mobilfunk- und Festnetzgeschäft mit Privatkunden schrittweise von United Internet übernimmt. Im Gegenzug erhält United Internet neue Drillisch-Aktien aus zwei Sachkapitalerhöhungen. Damit wird die Beteiligung von United Internet an Drillisch – vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung durch die außerordentliche Hauptversammlung von Drillisch – auf mindestens 72,7 Prozent steigen.

United Internet, 1und und Drillisch
United Internet und Drillisch schaffen starke vierte Kraft im deutschen Telekommunikationsmarkt (Bild: 1&1, Collage: tarif4you.de)

Drillisch ist ein sogenannter virtueller Mobilfunknetzbetreiber und verfügt über kein eigenes Mobilfunknetz. Im Zuge der Freigabe des Zusammenschlusses von Telefónica und E-Plus hat sich Telefónica allerdings gegenüber der Europäischen Kommission verpflichtet, Drillisch Zugang zu bis zu 30 Prozent der insgesamt genutzten Kapazität in den beiden zusammengeführten Mobilfunknetzen zu gewähren. Darüber erhält Drillisch insbesondere auch Zugang zu 4G (LTE) und anderen Zukunftstechnologien. Im Zuge der Übernahme von Drillisch wird United Internet unmittelbar Zugang zu diesen Netzkapazitäten erhalten. Drillisch ist bisher vor allem durch Mobilfunk-Discounter-Marken wie Simply, maXXim, helloMobil, smartmobil, McSIM, Phonex, DeutschlandSIM oder winSIM bekannt.

»Der Mobilfunkmarkt wird von den drei großen Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica bestimmt. Drillisch kann sich hier gemeinsam mit United Internet zu einem belebenden Element entwickeln«, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die Entscheidung. »Der Zusammenschluss begegnet vor diesem Hintergrund keinen wettbewerblichen Bedenken«.

Mit dem Zusammenschluss der beiden Unternehmen wird eine starke vierte Kraft im deutschen Telekommunikationsmarkt entstehen. Für die Transaktion ist noch die Zustimmung der Drillisch-Aktionäre nötig. Diese sollen in der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juli 2017 über das Geschäft entscheiden.

Quellen: Mitteilung des Bundeskartellamtes, Gemeinsame Pressemitteilung der United Internet AG und der Drillisch AG

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