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Gericht: 1&1 connect-Testsieger-Werbung sei irreführend
Streit um »das beste Netz« - 1&1 legt Wiederspruch ein
In der vergangenen Woche sind Urteile von OLG Köln (Az. 6 W 97/17) und OLG Hamburg (Az. 3 U 253/16) bekannt worden, dass die connect-Testsieger-Werbung der Telekommunikationsfirma 1&1 irreführend sei. In ihrer Werbekampagne hatte 1&1 unter Hinweis auf die Testergebnisse in der Zeitschrift connect mit der Aussage »Das beste Netz gibt’s bei 1&1« bzw. »Bei 1&1 gibt’s das beste Netz« geworben. Dagegen hatte die Deutsche Telekom geklagt. 1&1 will das jüngste Urteil des OLG Köln jedoch nicht anerkennen und einen Widerspruch gegen die Gerichtsentscheidung einlegen.
OLG Köln: Werbung mit »Das beste Netz« ist irreführend
Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 19.09.2017 (Az. 6 W 97/17) den in der Werbung verwendeten Slogan »Das beste Netz gibt’s bei 1&1« kritisiert. Die Werbung sei irreführend, weil sie dahin verstanden werden könne, dass die Firma 1&1 selbst Inhaberin eines eigenen Netzes sei, welches vom Netz der anderen Anbietern im Wesentlichen unabhängig sei, und sich so von anderen Anbietern abgrenze, so das Gericht. »Tatsächlich greife die Firma aber wesentlich auf die Netze anderer Anbieter, unter anderem auch das Netz der Telekom, zurück und nutze diese«, stellte das OLG Köln fest.
Weiterhin bemängelt das Gericht, dass 1&1 die Werbung nicht auf den Testsieg beim aktuellen Festnetztest der Zeitschrift connect und die damit verbundene Auszeichnung »connect Testsieger Festnetztest bundesweite Anbieter 1&1 Heft 8/2017« abstelle. Stattdessen treffe 1&1 die Aussage, die Firma verfüge über das beste Netz, ohne dass hierbei weitere Erläuterungen zum Inhalt des Tests deutlich würden. Genau diese aussage stufte das Gericht als irreführend ein.
Laut 1&1 hatte die Deutsche Telekom bereits kurz nach dem Start der aktuellen 1&1-Werbekampagne Ende Juli 2017 dagegen geklagt. Das Landgericht Köln hat diese Klage vollumfänglich abgewiesen. In zweiter Instanz hat das OLG Köln nun zugunsten der Deutschen Telekom entschieden. »Gegen diese Entscheidung wird 1&1 Widerspruch einlegen, um den Sachverhalt abschließend klären zu lassen«, heißt es in der Mitteilung von 1&1.
Streit um »das beste Netz«: Werbung von 1&1 laut OLG Köln irreführend (Bild: iStockphoto.com/Niyazz)
OLG Hamburg stuft Hinweis auf die Testergebnisse aus 2016 als irreführend ein
Bereits vergangene Woche hat die Kanzlei Dr. Bahr über ein ähnliches Urteil des OLG Hamburg berichtet. Hier ging es um die Aussage »Bei 1&1 gibt’s das beste Netz« unter Hinweis auf die Testergebnisse in der Zeitschrift connect im Jahr 2015. Dies stufte das OLG Hamburg als irreführend ein.
Beim connect-Test seien die Messungen nicht etwa am Ende des Netzes vorgenommen worden, sondern am Router. Und je nach Router komme es somit zu unterschiedlichen Leitungsqualitäten. Dabei wurde der Test nur mit der FRITZ!Box 7490 durchgeführt, welche 1&1 als »Homeservers« anbietet. Es werden jedoch auch andere Endgeräte wie Kabelmodem oder ein WLAN-Modem angeboten, bei denen eine geringere Leitungsqualität zu erwarten sei. Insbesondere wurden in diesem Verfahren Werbemittel (Online-Banner) mit dem genannten Slogan kritisiert.