Newsticker
- ja! mobil und Penny Mobil bieten jetzt auch Prepaid-Jahrespakete
- Gigaset stellt neue barrierearme EASY 500 Serie vor
- Glasfaser: Telekom startet Ausbau im Landkreis Mittelsachsen
- Glasfaser-Tarife von 1&1 jetzt in Ausbaugebieten von OXG verfügbar
- O2 TV kündigt neue Live-TV und Streaming Pakete an
- Telekom 5G+ Ultra für stabilere Videocalls unterwegs
- Umfrage: Fast 50 Apps auf jedem Smartphone installiert
- congstar senkt Preise für Zuhause Internet-Tarife
- Telekom kündigt eigene elektronische Patientenakte an
- Bundesnetzagentur veröffentlicht Regelungen für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk
Telekom Stellungnahme zur StreamOn-Entscheidung der Bundesnetzagentur
Unternehmen will Widerspruch einlegen
Die Deutsche Telekom reagiert in einer ersten Stellungnahme mit Unverständnis auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur zu ihrem Streaming-Dienst StreamOn. In ihrem Blog schreibt das Unternehmen, die geforderten Änderungen würden dazu führen, dass die Telekom StreamOn nicht mehr kostenlos anbieten könne. Zunächst soll sich für die Kunden und Partner jedoch nichts ändern.

StreamOn Tarif der Deutschen Telekom (Screenshot: telekom.de, Oktober 2017)
Die Telekom sei nach wie vor der Auffassung, dass das Angebot nicht gegen EU-Recht verstöße, schreibt der Konzern in seinem Blog. Das will das Unternehmen jetzt rechtlich klären lassen.
Die Regulierer verlangen, dass StreamOn auch im EU-Ausland angeboten werden muss. Der Grund dafür sei die Roaming-Verordnung. Aus sicht der Telekom würde dies jedoch das Ende des kostenlosen Angebots bedeuten, weil es das Unternehmen nicht wirtschaftlich machbar sei.
Weiterhin sei die Telekom der Meinung, dass die EU-Roaming-Verordnung auch nationale Tarife erlaubt. Damit müsse StreamOn als kostenloser Zusatzvertrag in Deutschland nicht EU-weit angeboten werden. Der Dienst sei von vorne herein als ein Angebot zur Nutzung im Inland konzipiert worden. Und dies sei bisher sowohl von den Kunden als auch von den Partner akzeptiert worden, so die Telekom weiter.
Ein weiterer Punkt in der Anordnung der Bundesnetzagentur betrifft die Übertragungsqualität bei den Videos. Bei StreamOn wird die Datenübertragungsrate bei Videostreaming in einigen Tarifen reduziert, so dass Videos nur in SD-Qualität empfangen werden können. Die Telekom erklärt hierzu, dass die Übertragung in DVD-Qualität für die Darstellung auf mobilen Endgeräten absolut ausreichend sei. Auch hier sehe das Unternehmen wir keinen Verstoß gegen EU-Recht. Noch im Oktober hat die Bundesnetzangetur kritisiert, dass die Drosselung nur bei Video-Streaming jedoch nicht bie Audio-Streaming erfolge. Damals hieß es noch, die Telekom müsse Audio- und Videodienste gleich behandeln und damit entweder bei beiden Diensten die Streaming-Qualität reduzieren oder nicht reduzieren.
Die Telekom will Widerspruch gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur einlegen. Damit soll StreamOn erhalten bleiben. Das Unternehmen wolle auch auf dem Rechtsweg dafür kämpfen, dass unsere Kunden StreamOn weiterhin – auch während der rechtlichen Klärung – nutzen können.
Quelle: Blog.Telekom