BNetzA: Telekom darf Glasfaser-Anschlüsse der Konkurrenz drosseln

Störungen zwischen FTTB und VDSL-Vectoring im selben Haus

17. Januar 2019

Immer wieder wird über den Ausbau von Breitband-Anschlüssen gesprochen. Doch manchmal müssen sich die Nutzer, die bereits einen schnellen Internetnanschluss haben, auch auf langsamere Geschwindigkeiten einstellen. Der Grund dafür sind die alten Kupferleitungen in den Häusern. Werden in einem Haus sowohl VDSL-Vectoring-Anschlüsse als auch Glasfaser-Anschlüsse geschaltet, kommt es zu Störungen. Nun habe die Bundesnetzagentur entschieden, dass die Deutsche Telekom in diesen Fällen entweder die Konkurrenten mit ihren Glasfaser-Anschlüssen abschalten oder von ihnen einen Drosselung der Geschwindigkeit verlangen darf. Das berichtet Welt.

Telekom: Netzausbau
Telekom darf Glasfaser-Anschlüsse der Konkurrenz drosseln (Bild: Deutsche Telekom)

Insbesondere die Deutsche Telekom baut aktuell versträrkt Vectoring-Anschlüsse aus. Über 16 Millionen Anschlüsse sollen bereits mit bis zu 250 MBit/s im Download versorgt werden, hatte das Unternehmen erst vor eingien Tagen mitgeteilt. Diese Anschlüsse setzen jedoch auf das Kuperkabel, welches zum Haus und, was noch wichtiger ist, vom Hausanschluss im Keller bis in die Wohnungen verlegt ist.

Gleichzeitig bieten viele Mitbewerber der Telekom auch Glasfaser-Anschlüsse an. In den meisten Fällen wird das Glasfaser-Kabel jedoch nur bis zum Haus verlegt (Fibre to the building – FTTB). Bei Häusern mit mehreren Wohnungen kommt Glasfaser also oft nur bis zum Keller; von dort aus speisen die Anbieter dann die Signale in die alten Gebäudeleitungen ein.

Nach Angaben der Telekom komme es in solchen Fällen immer wieder zu Verbindungsabbrüchen. Denn die Signale stören sich gegenseitig, weil sie sich bei den Frequenzen überschneiden. Laut Entscheidung der Bundesnetzagentur, die WELT vorliege, gäbe es nur zwei Möglichkeiten, um das Problem zu lösen: Entweder werden die Glasfaseranschlüsse der Telekom-Konkurrenten abgeschaltet, oder sie müssen das Frequenzspektrum freimachen, das die Telekom in diesen Leitungen für das Vectoring nutzt. Dies hat jedoch Auswirkungen auf die Geschwindigkeit. So würden könnten über die Glasfaser-anschlüsse dann höchstens 600 MBit/s angeboten werden, statt bisher Gigabit-Zugänge.

Kritik von Branchenverbänden

Die Branchenverbände, zu denen die Mitbewerber der Telekom gehören, kritisieren die Entscheidung der Bundesnetzagentur: »Der Regulierer räumt mit seiner Entscheidung der Vergangenheit Vorfahrt gegenüber der Zukunft ein«, geben BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers und BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer zu Protokoll. in der Entscheidung der Bundesnetzagentur heißt es:

Für die Verpflichtung zur Zugangsgewährung und damit für die Frage, ob Regelungen zur Endleitung im Standardangebotsverfahren getroffen werden dürfen, kommt es nicht darauf an, ob die Betroffene [die Deutsche Telekom] Eigentümerin der Endleitung ist. Zum Zugang verpflichtet ist nach § 21 TKG nicht der Eigentümer, sondern der (marktmächtige) Betreiber des Telekommunikationsnetzes, also derjenige, der die Funktionsherrschaft über das Netz besitzt. Dies ist im Falle von Endleitungen als Teil der Teilnehmeranschlussleitung die Betroffene.

»Die Telekom hat bei der Frage der Gebäudeverkabelung die Funktionsherrschaft, also die alleinige Verfügungsgewalt, und darf damit höherwertige Glasfaseranschlüsse, die ihr Vectoring-Signal stören, notfalls abschalten«, erläutern Albers und Heer. »Anstatt zukunftssicherer Glasfaser bis in die Gebäude einen klaren Vorrang einzuräumen, wird vielmehr der Telekom ein Bestands- und Vertrauensschutz auf ihre längst abgeschriebene Kupfer-Infrastruktur gewährt«, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Verbände.

Eine Alternative für Glasfaser-Anbieter wäre, eigene Endleitungen im Gebäude zu verlegen. Dies ist in alten Gebäuden jedoch aufwendig und entsprechend kostspielig. Die Verbände kritisieren, dass dieser Vorschlag der Bundesnetzagentur keine realistische Lösung des Problems wäre. Dies stelle die Wettbewerber der Telekom vielmehr ins Abseits, heißt es weiter.

Nachtrag vom 18.01.2019: Telekom werde nicht bevorzugt

Auch die Deutsche Telekom hat sich inzwischen zum Fall geäußert. Das Unternehmen erklärt, die Deutsche Telekom werde durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht gegenüber anderen Unternehmen bevorzugt. Es finde auch keine Bevorzugung von alter Kupfertechnik gegenüber neuer Glasfaser statt. Die Bundesnetzagentur habe im Sinne der Kunden und im Rahmen technischer Notwendigkeiten einen Kompromiss festgelegt, so die Telekom. Demnach müssen verschiedene Breitbandtechnologien nebeneinander und im selben Gebäude funktionieren. So sollen die Kunden im Sinne des Wettbewerbs auch weiterhin zwischen verschiedenen Anbietern, und damit auch Technologien, wählen können.

Weiterhin erklärt die Telekom nochmal den technischen Zusammenhang. Das Problem ist nicht der Glasfaseranschluss, sondern die gemeinsame Nutzung des Kupferleitungsnetzes bis zur Wohnung des Endkunden. Viele Betreiber bauen heute kein FTTH (Fiber to the Home), also Glasfaser bis in die jeweilige Wohnung, sondern lediglich FTTB, also Glasfaser bis ins Gebäude – in der Regel bis in den Keller. Ab dort geht es auf bestehenden Kupferkabeln weiter.

Es muss also ein Übergang von Glasfaser auf Kupfer stattfinden. Bei FTTB kommt das so genannte G.fast zum Einsatz. Dieses Übertragungsverfahren nutzt einen sehr großen Frequenzbereich für die Signalübertragung, unter anderem den Frequenzbereich, der bereits mit den Übertragungsverfahren Vectoring und Super-Vectoring genutzt wird. Durch die Nutzung des gleichen Frequenzspektrums komme es zu gegenseitigen Störungen, die bei G.fast zu einem geringen Verlust von Datenraten führen kann, erklärt die Telekom. Bei VDSL Vectoring/Super Vectoring kann dies auch zum Synchronisationsverlust, also zum Ausfall des Anschlusses, führen.

Sollten beide Technologien auf einer Leitung vorhanden sein, muss das bestehende Frequenzspektrum also aufgeteilt werden, so die Telekom weiter. Dann ist ein Parallelbetrieb möglich, wobei G.fast weiterhin mehr Frequenzspektrum erhält und somit größere Bandbreiten ermöglicht. Alternativ bestehe die Möglichkeit, die Glasfaser durchgängig bis in die Wohnung des Endkunden zu legen. Es stehe jedem Anbieter frei, dies zu tun, schreibt die Deutsche Telekom in ihrer Stellungnahme.

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