Telefónica stellt Eilantrag zur Klärung der 5G Auktionsregeln

Gerichtsverfahren ohne Folgen für Netzausbau

07. Februar 2019

Telefónica Deutschland hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag zur bevorstehenden 5G Frequenzauktion gestellt. Der Mobilfunkanbieter will rechtliche Klarheit zu den Auktionsregeln schaffen.

Mobilfunk-Basisstation
Mobilfunk-Basisstation (Bild: Telefónica)

Seit Anfang vergangenen Jahres laufen zwischen Telekommunikationsanbietern, Bundesnetzagentur und Politik intensive Diskussionen über einen beschleunigten Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland und die Vergaberegeln für den kommenden Mobilfunkstandard 5G. Gegen diese Ende November von der Bundesnetzagentur vorgelegten Bedingungen hatten Ende Dezember neun Unternehmen Klage eingereicht.

Telefónica Deutschland hatte in diesem Zusammenhang unter anderem die Ausbauauflagen kritisiert. Hinzu kommt die Unklarheit in den Regelungen zur Zusammenarbeit mit alternativen Anbietern und zum innerdeutschen Roaming.

»Diese Rechtsunsicherheit ist Gift für die notwendigen massiven Investitionen in den künftigen Netzausbau. Milliardeninvestitionen können nicht auf Basis unklarer Regeln getätigt werden. Es muss im Interesse aller Beteiligten sein, dass noch vor einer Auktion Klarheit und Planungssicherheit hergestellt wird«, so CEO Markus Haas.

Sollte das Gericht diesen Antrag positiv bescheiden, könnte dies zu einer Verzögerung des Vergabeverfahrens führen. Die Bundesnetzagentur würde damit mehr Zeit erhalten, ein rechtssicheres und damit investitionsförderndes Vergabedesign zu entwerfen, hofft der Mobilfunkanbieter.

Der Aufschub der 5G-Auktion soll allerdings keinen Einfluss auf einen großflächigen Start dieser Mobilfunk-Technologie in Deutschland haben. Denn die versteigerten Frequenzbereiche werden den erfolgreichen Teilnehmern ohnehin erst ab Ende 2020 zuteilt, erklärt Telefónica weiter. Somit würde auch eine verzögerte Auktion noch ausreichend Zeit für die Vorbereitungen des Netzausbaus lassen. Weiterhin sieht Telefónica keine Rückschläge für zusätzliche Versorgung der Bevölkerung mit breitbandigen Datenverbindungen durch das Gerichtsverfahren. Denn der Ausbau der aktuellen Netze (4G LTE) laufe bei allen Anbietern auf Hochtouren.

Quelle: Mitteilung von Telefónica Deutschland

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