Newsticker
- Telekom versorgt jetzt 97 Prozent der Bevölkerung mit 5G
- Telekom: Größtes Funkloch an Deutschlands ICE Strecken verschwindet
- Bundesnetzagentur veröffentlicht Entscheidung zu Leerrohrentgelten
- Taylor Swift Fans sorgen für mobilen Datenrekord beim ersten Konzert in Gelsenkirchen
- Umfrage: Ein Viertel der Deutschen sieht stündlich aufs Smartphone
- 1&1 Business-Glasfaseranschlüsse mit höheren Bandbreiten
- HappySIM startet mit 5G-Tarifen im Telefónica-Netz
- O2 Telefónica erreicht 96 Prozent 5G-Versorgung
- M-net erschließt 3.200 Wohnungen des GVW 1899 München mit Glasfaser
- Telekom: Neue MagentaMobil Tarife mit doppeltem Datenvolumen
Urteil: Vodafone-Pass darf nicht nur im Inland gelten
vzbv-Klage beim Landgericht Düsseldorf teilweise erfolgreich
Enthält ein Mobilfunktarif die Möglichkeit, ausgewählte Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen zu nutzen, muss dies EU-weit gelten. Die Vodafone GmbH darf die Gültigkeit ihres »Vodafone-Passes« daher nicht auf Deutschland begrenzen. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Das Gericht untersagte dem Unternehmen außerdem, für den Pass zu werben, ohne auf wichtige Nutzungseinschränkungen hinzuweisen.
Urteil zur vzbv-Klage gegen Vodafone Pass beim Landgericht Düsseldorf (Bild: Vodafone, Collage: tarif4you)
Vodafone bietet einige Mobilfunktarife zusammen mit dem »Vodafone-Pass« an. Damit können Kunden ausgewählte Apps in den Kategorien Chat, Social, Music und Video ohne Anrechnung auf ihr vereinbartes Datenvolumen nutzen. Eine Kategorie ist kostenfrei wählbar. Weitere Kategorien können kostenpflichtig hinzugebucht werden.
Internetnutzung über Mobilfunktarif darf im EU-Ausland nicht teurer sein als im Inland
Verbraucherschützer kritisieren, dass Vodafone Pass nur im Inland gilt. Im Ausland wird das Nutzen der Apps voll auf das Datenvolumen angerechnet. Damit verstöße das Angebot gegen europäisches Recht, so Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. »Danach darf ein Mobilfunktarif für die Internetnutzung im EU-Ausland keinen höheren Preis vorsehen als im Inland«.
Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die begrenzte Gültigkeit des Vodafone-Passes gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO) verstößt. Danach sollen Verbraucher ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland genauso nutzen können wie zu Hause, ohne dafür ein zusätzliches Entgelt zahlen zu müssen.
Irreführende Werbung untersagt
Das Gericht verurteilte Vodafone außerdem zur Unterlassung irreführender Werbung. Das Unternehmen hatte auf seiner Internet-Seite für den Vodafone-Pass geworben, aber unzureichend über wesentliche Nutzungseinschränkungen informiert. Sprach- und Videotelefonie, Werbung und das Öffnen externer Links waren im Pass nicht enthalten – und führten deshalb auch bei den ausgewählten Apps zum Verbrauch des Datenvolumens. Das stand lediglich in einer Fußnote der Preisliste und in den FAQ.
Kein Verstoß bei der Hotspot-Klausel
Die Verbraucherschützer waren allerdings nicht in allen Punkten vor Gericht erfolgreich. So hatte der vzbv auch kritisiert, dass die Internutzung über einen Hotspot (»Tethering«) vom Vodafone-Pass ausgeschlossen ist. Ohne Verbrauch des Datenvolumens können Verbraucher die im Pass enthaltenen Apps nur auf dem Gerät nutzen, das die SIM-Karte enthält. Verwenden sie ihr Smartphone als mobilen Hotspot, um sich zum Beispiel einen Video-Stream auf ihrem Laptop anzuschauen, geht das nur zu Lasten des Datenvolumens. Das sei nach Auffassung des vzbv nicht mit der EU-Verordnung vereinbar, nach der Kunden ihre Endgeräte frei wählen dürfen.
In diesem Punkt wies das Landgericht die Klage des vzbv ab. Der Vodafone-Pass schließe die Wahl des Endgerätes beim Tethering nicht aus, sondern rechne den Datenverbrauch nur auf das vereinbarte Datenvolumen an. Das sei zulässig. Der vzbv hat gegen diesen Teil des Urteils Berufung eingelegt.
Das Urteil des LG Düsseldorf (Az. 12 O 158/18 vom 08.05.2019) ist noch nicht rechtskräftig.
Auch die Telekom hat ein ähnliches Angebot unter dem Namen StreamOn im Programm und hat erst gestern ein Social&Chat Paket gestratet. Und auch dieses gilt nur im Inland. Bereits im November 2018 hat das Verwaltungsgericht Köln bestätigt, dass dies nicht im Einklang mit europäischen Roaming-Regelungen stehe. Das Verfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen.