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Verbraucherschützer klagen gegen Vodafone Pass
Vertragsbedingungen seien mit europäischem Recht nicht vereinbar
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen »Vodafone Pass« eingereicht. Bei dem Angebot können Mobilfunkkunden die in einem der vier Pässe angebotenen Apps ohne Anrechnung auf ihr vertragliches Datenvolumen nutzen. Die Verbraucherschützer haben nach einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung mehrere Verstöße festgestellt und nun die Klage erhoben.
»Die konkrete Ausgestaltung des Vodafone-Passes verstößt aus Sicht des vzbv gegen geltendes EU-Recht«, sagt Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv. »Im Ausland kann der Pass gar nicht verwendet werden und auch die Nutzung über einen Hotspot schließt Vodafone aus«.

vzbv erhebt Klage gegen Vodafone Pass (Bild: Vodafone, Collage: tarif4you)
Unwirksame Vertragsbedingungen
Nach der vertraglichen Ausgestaltung ist die Nutzung von Vodafone-Pass auf das Inland beschränkt. Der vzbv sieht darin einen Verstoß gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO). Danach sollen Verbraucher ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland nutzen können wie zu Hause. Dies muss nach Ansicht des vzbv daher auch für den Vodafone-Pass gelten.
Vom Vodafone-Pass ausgenommen wird außerdem die Internetnutzung über einen Hotspot (Tethering). Verbraucher können den Vodafone-Pass somit nur auf dem Gerät nutzen, das die SIM-Karte enthält. Die Nutzung der Vertrags-Apps auf einem anderen Endgerät mittels Hotspot führt hingegen zu einer Anrechnung auf das vertraglich vereinbarte Datenvolumen. Auch dies ist nach Ansicht des vzbv mit der TSM-VO nicht in Einklang zu bringen. Danach haben Verbraucher das Recht, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.
Werbung ist irreführend
Außerdem erachtet der vzbv die Werbung für den Vodafone-Pass auf der Internetseite des Anbieters für irreführend. Denn es werde der falsche Eindruck vermittelt, dass die Vertrags-Apps ohne Einschränkungen genutzt werden könnten. Nur aus einer Fußnote in der Preisliste ergeben sich die Beschränkungen. Inzwischen hat Vodafone seinen Internetauftritt geändert. Das Unternehmen war jedoch laut den Verbraucherschützern vorgerichtlich nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich somit zukünftig zu verpflichten, die vom vzbv als irreführend beanstandete Werbung zu unterlassen.
Bereits Anfang des Jahres hat vzbv die Bundesnetzagentur aufgefordert, die Tarifoption »Vodafone GigaPass« zu verbieten. Im Juni 2018 hat die Bundesnetzagentur bestimmte Bedingungen der Roaming-Nutzung der Tarifoption »Vodafone Pass« untersagt.
Quelle: Mitteilung des vzbv
