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Verbraucherschützer fordern Verbot von Vodafone GigaPass
Tarifoption verstöße gegen Regeln der Netzneutralität
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Bundesnetzagentur aufgefordert, die Tarifoption »Vodafone GigaPass« zu verbieten. Diese sei mit den Regeln der Netzneutralität nicht vereinbar. Vodafone bietet mit GigaPass seinen Mobilfunkkunden die Möglichkeit an, bestimmte Apps und Dienste zu nutzen, ohne dass diese auf das Inklusivvolumen angerechnet werden.
vzbv fordert: Vodafone GigaPass verbieten (Bild: Vodafone, Collage: tarif4you)
Mehr Inklusionsdatenvolumen statt Zero Rating
Bereits im Oktober 2017 hatte die Bundesnetzagentur geprüft und festgestellt, dass die Deutsche Telekom mit ihrem Tarif »StreamOn« gegen Regeln der Netzneutralität verstößt. Später wurden Teilaspekte der Option sogar untersagt. Ein ähnliches Angebot von Vodafone bringt aus Sicht des vzbv für Verbraucherinnen und Verbraucher langfristig vor allem Nachteile. Denn Unternehmen, die am GigaPass teilnehmen wollen, müssen rechtliche und technische Vorgaben der Vodafone akzeptieren. Dies benachteilige laut Verbraucherschützern vor allem kleine Unternehmen sowie nicht-kommerzielle Initiativen und behindere technische Innovationen. Für Verbraucher auf der anderen Seite sei das Angebot sehr intransparent gestaltet und beinhalte einige Tücken.
»Zero Rating-Angebote untergraben Verbraucherrechte. Denn sie können sich negativ auf Wahlfreiheit, Angebotsvielfalt und Informationsfreiheit der Nutzer auswirken«, so Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien beim vzbv. »Was Verbrauchern wirklich nutzen würde, wäre ein grundsätzlich größeres Inklusivdatenvolumen für den monatlichen Grundpreis. Das ist in anderen europäischen Ländern längst Standard«.
Hintergrund: Was sind Zero Rating-Angebote
Mit »Zero Rating« Angeboten können Mobilfunkanbieter festlegen, dass die Nutzung festgelegter Dienste, etwa Video- oder Audiostreams, nicht auf das Datenvolumen ihrer Kunden angerechnet wird. Kunden der Vodafone Red und Young Tarife können seit Oktober 2017 vier unterschiedliche, aber kostenpflichtige Pässe zu ihren Tarifen hinzubuchen. Ein Pass ist jeweils inklusive. Das verbrauchte Datenvolumen von Partnerunternehmen wird dann zum Teil nicht auf das Inklusivvolumen angerechnet. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob das Angebot von Vodafone mit den Regeln zur Netzneutralität vereinbar ist.
Im Fall »StreamOn« hat die Deutsche Telekom bis Ende März 2018 Zeit, die geforderten Nachbesserungen umzusetzen. Sollte die Deutsche Telekom dem nicht folgen, könnte ein Zwangsgeld verhängt werden.