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Bundesnetzagentur: Angleichung von Festnetz- und Mobilfunkpreisen bei 0180er und 0137er Rufnummern
Einheitliche Preise und damit Preissenkung für Anrufe vom Handy aus
Die Bundesnetzagentur wird die Endkundenpreise für Anrufe aus Festnetzen und Mobilfunknetzen zu 0180er und 0137er Rufnummern angleichen. Das hat die Behörde am Mittwoch angekündigt. Die Preise für Anrufe zu 0180er Nummern sollen zum 01. Dezember 2021 und zu 0137er Rufnummern zum 01. April 2022 angepasst werden.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Bisher zahlen Anrufer zum Teil deutlich unterschiedliche Preise zu 0180er und 0137er Rufnummern - je nach dem, ob sie von einem Festnetz-Anschluss oder von einem Mobilfunk-Anschluss aus telefonieren. Bereits Ende Juni sah die Bundesnetzagentur diese Preisdifferenzierung als nicht gerechtfertigt an und hatte eine Angleichung der Preise erwogen. Es wurde auch eine öffentliche Anhörung gestartet. Nun steht es fest: Künftig sollen Anrufer die gleichen Preise bei Gesprächen vom Festnetz oder vom Handy aus zu den beiden Rufnummern-Blöcken zahlen.
»Die Bundesnetzagentur wird die bisherige Preisdifferenzierung zwischen Festnetz und Mobilfunk beenden. Die heutige Ankündigung der beabsichtigten Festlegung schafft frühzeitig Klarheit und die Unternehmen haben nun hinreichend Zeit zur Umsetzung«, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur wird jeweils einheitliche Preise für Anrufe zu 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste und 0180er Rufnummern für Service-Dienste festlegen. Dies ist das Ergebnis einer zuvor durchgeführten Konsultation. Die Festlegungen sollen im Dezember 2021 erlassen werden. Durch die Änderungen sollen die Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz erheblich sinken. So kostet ein Anruf einer 0180-3er Rufnummer derzeit aus dem Festnetz 9 Cent/Minute und aus den Mobilfunknetzen in aller Regel 42 Cent/Minute. Durch die Festlegungen werden künftig auch einheitliche Preisangaben ermöglicht.
Geplant sind folgende einheitliche Preise (inkl. MwSt.):
- 0137-1: 14 Cent pro Anruf
- 0137-2: 14 Cent/Minute
- 0137-3: 14 Cent/Minute
- 0137-4: 14 Cent/Minute
- 0137-5: 14 Cent pro Anruf
- 0137-6: 25 Cent pro Anruf
- 0137-7: 1,00 Euro pro Anruf
- 0137-8: 50 Cent pro Anruf
- 0137-9: 50 Cent pro Anruf
- 0180-1: 3,9 Cent/Minute
- 0180-2: 6 Cent pro Anruf
- 0180-3: 9,0 Cent/Minute
- 0180-4: 20 Cent pro Anruf
- 0180-5: 14 Cent/Minute
- 0180-6: 20 Cent pro Anruf
- 0180-7: 30 Sekunden frei, danach 14 Cent/Minute
Hintergrund: Am 01. Dezember 2021 tritt eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Damit erhält die Bundesnetzagentur erstmals die Befugnis, bezogen auf Rufnummern für Massenverkehrsdienste und für Service-Dienste, Endkundenpreise auch für Anrufe aus Mobilfunknetzen festzulegen (§ 123 Abs. 7 TKG n.F.).
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur