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0180er und 0137er Nummern: Gleiche Preise für Anrufe vom Festnetz und vom Handy
Bundesnetzagentur plant Angleichung von Festnetz- und Mobilfunkpreisen
Die Bundesnetzagentur überlegt, die unterschiedlichen Preise für Anrufe zu 0137er und 0180er Rufnummern aus Mobilfunk und Festnetzen anzugleichen. Nach Ansicht der Behörde sei die heutige Preisdifferenzierung zwischen Festnetz und Mobilfunk sachlich nicht mehr gerechtfertigt.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Die Bundesnetzagentur erwägt, mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 festzulegen, dass die Preise für Anrufe aus Mobilfunknetzen zu 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste und 0180er Rufnummern für Service-Dienste den Preisen für Anrufe aus Festnetzen entsprechen müssen.
Am 01. Dezember 2021 tritt eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Damit erhält die Bundesnetzagentur erstmals die Befugnis, bezogen auf Rufnummern für Massenverkehrsdienste und für Service-Dienste, Endkundenpreise auch für Anrufe aus Mobilfunknetzen festzulegen (§ 123 Abs. 7 TKG n.F.).
Durch die erwogene Änderung sollen die Preise für Anrufe aus dem Mobilfunk zum Teil erheblich sinken. So kostet ein Anruf einer 0180-3er Rufnummer derzeit aus dem Festnetz 9 Cent/Minute und aus den Mobilfunknetzen in aller Regel 42 Cent/Minute. Zudem wird es möglich, bei einer Bewerbung von Rufnummern einen einheitlichen Preis anzugeben. Die Angabe eines Mobilfunk-Höchstpreises ist dann nicht mehr nötig.
Geplant sind folgende einheitliche Preise (inkl. MwSt.):
- 0137-1: 14 Cent pro Anruf
- 0137-2: 14 Cent/Minute
- 0137-3: 14 Cent/Minute
- 0137-4: 14 Cent/Minute
- 0137-5: 14 Cent pro Anruf
- 0137-6: 25 Cent pro Anruf
- 0137-7: 1,00 Euro pro Anruf
- 0137-8: 50 Cent pro Anruf
- 0137-9: 50 Cent pro Anruf
- 0180-1: 3,9 Cent/Minute
- 0180-2: 6 Cent pro Anruf
- 0180-3: 9,0 Cent/Minute
- 0180-4: 20 Cent pro Anruf
- 0180-5: 14 Cent/Minute
- 0180-6: 20 Cent pro Anruf
- 0180-7: 30 Sekunden frei, danach 14 Cent/Minute
Die Bundesnetzagentur führt derzeit eine öffentliche Anhörung zu geplanten Änderungen durch. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 21.07.2021 abgegeben werden.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur