Bundesnetzagentur senkt TAL-Preise

Grundlagen für die Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze

04. Juli 2022

Die Bundesnetzagentur hat die neuen Preise der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten »letzten Meile« des Netzes zum Endkunden, genehmigt. Zum 01. Juli 2022 sinken die in den letzten Entscheidungsperioden gestiegenen Entgelte für die TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) von 11,19 Euro auf 10,65 Euro. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

»Die Entgelte werden erstmals mit einer Laufzeit von zehn Jahren genehmigt. Diese Entscheidung entspricht grundlegenden Anliegen der Telekommunikationsbranche, die in dieser Frage sehr geschlossen auftritt«, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. »Ziel der Bundesnetzagentur ist es, die Digitalisierung zu unterstützen und den Zugang und die Nutzung von Glasfasernetzen zu fördern«.

Die Preise für die TAL am Kabelverzweiger (KVz-TAL), die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, gehen von 7,05 Euro auf 6,92 Euro zurück. Der TAL kommt bei der Migration von Kupfernetzen auf Glasfasernetze große Bedeutung zu. Auf dem Weg hin zu hochbitratigen Netzen hat die TAL für Netzbetreiber, Anbieter und Investoren die Funktion eines Ankerprodukts.

Die Entgelte werden erstmals nicht mit einer Laufzeit von drei, sondern von zehn Jahren genehmigt. Die lange Laufzeit soll Planungssicherheit schaffen. Nach fünf Jahren wird allerdings ein Anstieg der Preise um 4 Prozent erfolgen. Die langfristige Festlegung der Entgelte soll den Ausbau von Glasfasernetzen und den Wechsel auf diese Netze erleichtern. Denn die Migration wird durch stabile und langfristige TAL-Entgelte kalkulierbarer.

Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf der Entscheidung vorab einer nationalen Konsultation unterzogen. Interessierte Parteien konnten zu den Entgeltvorschlägen Stellung nehmen. Anschließend war die Entscheidung der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten übermittelt worden. Dabei hat es keine grundlegenden Einwände gegen die Entscheidung gegeben, so die Bundesnetzagentur weiter. Damit treten die neuen TAL-Preise zum 1. Juli 2022 in Kraft.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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