Zukünftig mehr Anrufe mit unterdrückter Nummer

Neue Regelung zum Schutz vor Manipulation von Rufnummern ab 01 Dezember 2022

30. November 2022

Die Bundesnetzagentur rechnet ab Dezember 2022 mit einem Anstieg von Anrufen ohne angezeigte Rufnummer. Hintergrund sei eine neue gesetzliche Vorschrift zur Verbesserung des Schutzes vor Anrufen mit gefälschten Absenderinformationen. Die Idee dahinter ist, dass die Kunden besser geschützt werden.

»Immer wieder verschleiern Kriminelle die wahre Herkunft eines eingehenden Anrufs, indem im Telefondisplay eine gefälschte Rufnummer angezeigt wird. Ab 1. Dezember sind Kundinnen und Kunden endlich besser davor geschützt«, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Die neuen gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz vor sogenanntem Call-ID-Spoofing treten am 01.12.2022 in Kraft. Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen nun technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, bei denen Rufnummer der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern (0)900, (0)137 und Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste fälschlicherweise angezeigt werden. Bei Anrufen aus ausländischen Netzen dürfen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.

Hintergrund

Durch das Aufsetzen gefälschter Rufnummern werden Verbraucher vielfach über die Identität der Anrufenden getäuscht. Zum Teil haben diese Anrufe einen kriminellen Hintergrund. Nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur kommt eine Vielzahl an Anrufen mit gefälschten Absenderinformationen aus dem Ausland bzw. wird über ausländische Netze nach Deutschland geroutet. Die neuen technischen Schutzmechanismen haben das Ziel, dass man sich bei Erhalt eines Anrufs von einer deutschen Rufnummer darauf verlassen kann, dass der Anruf vom berechtigten Nummerninhaber erfolgt, erklärt die Behörde die neue Regelung.

Gleichzeitig weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer unseriös sind. Anrufende können sich auch aus berechtigten Gründen für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden. Eine unterdrückte Rufnummer lässt letztlich keinen Rückschluss auf die Person des Anrufers zu. Durch die neue Anonymisierungspflicht soll eher erreicht werden, dass unseriöse Anrufer aus dem Ausland sich nicht mehr durch die Anzeige einer deutschen Rufnummer das Vertrauen des Angerufenen erschleichen und den mit der Anzeige einer deutschen Rufnummer eher verbundenen Anschein eines harmlosen Anrufs ausnutzen können.

So oder so: Es wird zukünftig mehr Anrufe mit unterdrückter Nummer geben. Verbraucher können bei Annahme eines Anrufs ohne angezeigte Rufnummer bewusster reagieren oder sich entscheiden, keine Anrufe mit unterdrückter Rufnummer anzunehmen.

Quelle: u.a. Mitteilung der Bundesnetzagentur

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