Sozialtarif

Der Sozialtarif ist ein (freiwilliges) Sonderangebot der Deutsche Telekom für eigene Festnetz-Kunden. Damit gewährt das Unternehmen ihren Kunden eine Vergünstigung, die in Form einer Gutschrift auf die über die Deutsche Telekom geführte Gespräche »ausgezahlt« wird.

Voraussetzungen

Privat-Kunden der Telekom können den Sozialtarif erhalten, wenn sie oder in ihrem Haushalt lebenden Angehörige eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen. Der so genannte Sozialtarif 1 wird gewährt, wenn Kunden:

  • wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von dem Rundfunkbeitrag (früher: GEZ) befreit sind oder
  • eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten oder
  • Leistungen gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) erhalten.

Als Voraussetzung für den Sozialtarif 2 gilt, dass die Kunden oder ihre Angehörige:

  • blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.

Eine Zeit lang hat die Telekom zusätzlich für den Sozialtarif verlangt, dass der Telefon-Anschluss auf die Telekom als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt (vgl. Preselection) ist. Diese Einschränkung wurde Mitte Dezember 2007 aufgehoben.

Vergünstigung beim Sozialtarif

Die Deutsche Telekom schreibt den Kunden mit einem Sozialtarif innerhalb eines Abrechnungszeitraumes ein Guthaben auf ihre Rechnung. Dieses Guthaben beträgt maximal:

  • 8,05 Euro (inkl. MwSt., 6,94 Euro netto) für den Sozialtarif 1 oder
  • 10,12 Euro (inkl. MwSt, 8,72 Euro netto) für den Sozialtarif 2.

Diese Vergünstigung wird nur für Telefongespräche über das Telekom-Netz gewährt, sie gilt jedoch nicht für die Grundgebühr oder Gespräche über andere Anbieter, etwa über Call-by-Call. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Nutzung des Sozialtarifes

Die Gutschrift in Rahmen des Sozialtarifes wird nur auf Verbindungen ins deutsche Festnetz (Orts- und Ferngespräche) sowie ins Ausland, sofern diese Anrufe über das Telekom-Netz geführt wurden. Weiterhin werden Anrufe zu 032-Rufnummern angerechnet. Anrufe ins Ausland mit dem Tarif Spezialtarif CountrySelect werden beim Sozialtarif nicht berücksichtigt, ebensowenig Gespräche, welche über Call-by-Call Anbieter geführt werden. Die Nutzung von Call-by-Call ist mit einem Sozialtarif ist jedoch weiterhin möglich. Ebenfalls gilt die Vergünstigung nicht für die Grundgebühr und Anrufe zu Sonderrufnummern.

Sofern Kunden einem Monat wenig telefonieren und das Guthaben aus dem Sozialtarif nicht voll ausschöpfen, werden die Vergünstigungsbeträge nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und verfallen.

Der Sozialtarif steht nicht für alle Festnetz-Angebote der Telekom zur Verfügung sondern wird nur für einige ausgewählte Tarife angeboten. Insbesondere erhalten Kunden für Komplettpakete mit Telefonie-Flatrate oder Doppel-Pakete mit Telefonie- und DSL-Flatrate keine sozialen Vergünstigungen. Eine aktuelle Liste der Tarife, zu denen der Sozialtarif bestellt werden kann, listet die Telekom in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf. Ob Kunden einen Standard-Anschluss (Analog-Anschluss) oder Universal-Anschluss (ISDN-Anschluss) haben, spielt keine Rolle - der Sozialtarif kann für beide Anschlussarten beantragt werden.

Antrag auf Sozialtarif

Um den Sozialtarif zu beantragen, können Sie den entsprechenden Formular auf der Webseite der Deutschen Telekom herunterladen, ausdrucken und an die Telekom Deutschland GmbH senden. Zu dem Antrag muss die entsprechende Bescheinigung über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. die Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag, den BAföG-Nachweis oder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beigefügt werden.

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