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Neues Gesetz gegen Missbrauch von Mehrwertdiensten
Mehr Verbraucherschutz gegen 0190-Dialer
09. April 2003
Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern verabschiedet. Der vorliegende Entwurf wird, sofern er vom Bundesrat und Bundestag akzeptiert wird, die schwache Rechtsposition der Verbraucher gegenüber unseriösen Mehrwertdiensteanbietern stärken. So wird zum Beispiel eine Verbindungstrennung nach einer Stunde grundsätzlich vorgeschrieben. Vor Gesprächen über Mehrwertdiensterufnummern müssen die Anbieter müssen künftig die Tarife ansagen
lassen. Die zum Teil missbräuchlich eingesetzten sogenannten Dialer müssen nun registriert werden.
So schön das neue Gesetz auch sein mag, gibt es gleich Kritik aus allen Seiten. Zwar ist es ein «wichtiger Schritt zu mehr Verbraucherschutz in der Telekommunikation», so die Meinung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Jedoch umfasst die vorgesehene Regelung lediglich 0190er- und 0900er-Nummern. Weitere Mehrwertdienstenummern, über die Missbrauch betrieben wird (etwa 0137er oder 0118er Nummerngassen) bleiben unberücksichtigt. Außerdem wird der Mobilfunkbranche eine einjährige Schonfrist eingeräumt. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Anbieter nun auf im Gesetz nicht geregelte Nummernbereiche und den Mobilfunk ausweichen, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Weiterhin fehlt es an einer zentralen Datenbank von 0190-Rufnummerninhabern, die dem Verbraucher noch mehr Schutz geboten hätte. Es ist nur eine öffentlich via Internet zugängliche Datenbank von 0900er-Nummern und deren Anbieter vorgesehen.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sieht neben Unternehmen auch den Regulierer in der Pflicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern effektiv unterbunden wird und sich nicht einfach von den 0900/0190-Nummern in andere, nicht vom Gesetz abgedeckte Rufnummerngassen verlagert, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Auch ein Anbieter von Mehrwertdienste-Rufnummern äußerte sich zu geplanten Gesetzesänderung. Talkline ID begrüßt das Gesetz gegen 0190-Missbrauch, sieht aber Nachbesserungsbedarf. «Das neue Gesetz sollte sich aber nicht nur auf die 0190/0900-Nummern beschränken, sondern beispielsweise auch Auskunftsnummern umfassen», so Renatus Zilles, Vorsitzender der Geschäftsführung von Talkline ID.
So schön das neue Gesetz auch sein mag, gibt es gleich Kritik aus allen Seiten. Zwar ist es ein «wichtiger Schritt zu mehr Verbraucherschutz in der Telekommunikation», so die Meinung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Jedoch umfasst die vorgesehene Regelung lediglich 0190er- und 0900er-Nummern. Weitere Mehrwertdienstenummern, über die Missbrauch betrieben wird (etwa 0137er oder 0118er Nummerngassen) bleiben unberücksichtigt. Außerdem wird der Mobilfunkbranche eine einjährige Schonfrist eingeräumt. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Anbieter nun auf im Gesetz nicht geregelte Nummernbereiche und den Mobilfunk ausweichen, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Weiterhin fehlt es an einer zentralen Datenbank von 0190-Rufnummerninhabern, die dem Verbraucher noch mehr Schutz geboten hätte. Es ist nur eine öffentlich via Internet zugängliche Datenbank von 0900er-Nummern und deren Anbieter vorgesehen.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sieht neben Unternehmen auch den Regulierer in der Pflicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern effektiv unterbunden wird und sich nicht einfach von den 0900/0190-Nummern in andere, nicht vom Gesetz abgedeckte Rufnummerngassen verlagert, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Auch ein Anbieter von Mehrwertdienste-Rufnummern äußerte sich zu geplanten Gesetzesänderung. Talkline ID begrüßt das Gesetz gegen 0190-Missbrauch, sieht aber Nachbesserungsbedarf. «Das neue Gesetz sollte sich aber nicht nur auf die 0190/0900-Nummern beschränken, sondern beispielsweise auch Auskunftsnummern umfassen», so Renatus Zilles, Vorsitzender der Geschäftsführung von Talkline ID.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n10083.html