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VATM: Regulierung verteuert Internetnutzung via DSL
DSL-Vorleistungspreise werden erhöht
23. September 2003
Erhebliche Verzerrungen auf den Telekommunikations- und Internetmärkten befürchten die im Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) organisierten Telekommunikationsunternehmen durch die neueste Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP).
Die DSL-Vorleistungspreise (T-DSL.ZISP,«Zuführung des Onlineverkehrs von T-DSL-Nutzern für Internet-Service- Betreiber mit eigener Plattform»), die die Wettbewerber an die Telekom zu zahlen haben, werden erhöht. Leistungen, die bis vor kurzem noch im T-DSL-Endkundenpaket der Telekom enthalten waren, sollen nun den Wettbewerbern in Rechnung gestellt werden. Dies entschied die Behörde am 19. September 2003.
«Wir halten diese Tarifgenehmigung für eine unzulässige Preiserhöhung im Breitbandbereich und für regulierungspolitisch verfehlt. Sie droht nicht nur den gerade beginnenden Wettbewerb bei den breitbandigen Internetdiensten im Keim zu ersticken, sondern stellt auch eine verdeckte Preiserhöhung für den Endkunden dar. Dieser bekommt bei unveränderten Preisen weniger Leistung», erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Weiterhin werden auch Preiserhöhungen bei betroffenen Internet-Service-Provider befürchtet. «Gerade haben Unternehmen begonnen, der Deutschen Telekom im Breitbandbereich ernsthaft Konkurrenz zu machen. Mit dieser Entscheidung wird es den Unternehmen erschwert, eigene Produkte und Dienste, wie zum Beispiel Flatrate-Tarife anzubieten», führt Jürgen Grützner weiter aus.
Die DSL-Vorleistungspreise (T-DSL.ZISP,«Zuführung des Onlineverkehrs von T-DSL-Nutzern für Internet-Service- Betreiber mit eigener Plattform»), die die Wettbewerber an die Telekom zu zahlen haben, werden erhöht. Leistungen, die bis vor kurzem noch im T-DSL-Endkundenpaket der Telekom enthalten waren, sollen nun den Wettbewerbern in Rechnung gestellt werden. Dies entschied die Behörde am 19. September 2003.
«Wir halten diese Tarifgenehmigung für eine unzulässige Preiserhöhung im Breitbandbereich und für regulierungspolitisch verfehlt. Sie droht nicht nur den gerade beginnenden Wettbewerb bei den breitbandigen Internetdiensten im Keim zu ersticken, sondern stellt auch eine verdeckte Preiserhöhung für den Endkunden dar. Dieser bekommt bei unveränderten Preisen weniger Leistung», erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Weiterhin werden auch Preiserhöhungen bei betroffenen Internet-Service-Provider befürchtet. «Gerade haben Unternehmen begonnen, der Deutschen Telekom im Breitbandbereich ernsthaft Konkurrenz zu machen. Mit dieser Entscheidung wird es den Unternehmen erschwert, eigene Produkte und Dienste, wie zum Beispiel Flatrate-Tarife anzubieten», führt Jürgen Grützner weiter aus.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n10634.html