Kritik am Entwurf des Telekommunikationsgesetzes

«Statt Planungssicherheit mehr Risiko für Wettbewerb»

15. Oktober 2003
Der am heutigen Mittwoch zur Abstimmung ins Kabinett gelangte Entwurf des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist nach Auffassung des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) nicht zukunftsorientiert. Außer einigen wenigen Detailregelungen, wie die Aufnahme einer Konzernklausel, die verhindern soll, dass die Deutsche Telekom sich durch Ausgliederung von Unternehmensteilen der Regulierung entzieht, vermittele das Papier keine Planungssicherheit, so BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann.

«Die Ermessensspielräume für die Regulierung hat man noch größer gemacht und dadurch die Unsicherheit bezüglich investitionsfreundlicher Entscheidungen verstärkt. Das wirtschaftliche Risiko für den Wettbewerb wird noch unkalkulierbarer», kritisiert Lüddemann. Auch die konsistente Einbettung eines Resale-Angebots in die bestehenden wettbewerblichen Vertriebsmöglichkeiten sei versäumt worden. De facto gestatteten die Konditionen für ein Resale-Produkt einen leichteren Markteintritt als die für die angemietete letzte Meile.

Ein großes Ärgernis ist nach Auffassung von BREKO auch die fehlende Berücksichtigung des Mobilfunkbereiches im Gesetz. Welche Folgen ein genereller Verzicht auf die Regulierung des Mobilfunkmarktes haben kann, zeigt BREKO am biepiel des Endkunden-Angebotes von E-Plus: Während für E-Plus-Endkunden eine Durchleitung der Anrufe in Festnetze für 3 Cent brutto möglich ist, bezahlen die Festnetzanbieter einen Betrag von ca. 18 Cent netto für die Zuführung der Anrufe ihrer Kunden in das E-Plus-Netz, was an die Endkunden weitergegeben werden muss. Das Gesetz sieht derzeit vor, dass selbst in diesem offensichtlich missbräuchlichen Fall die Entgelte der Mobilfunkunternehmen nicht zwingend einer Genehmigung unterfallen müssen.

Auch die Telefongesellschaft 01051 Telecom fordert Bundestag und Bundesrat auf, die überraschenden Änderungen im Gesetzentwurf wieder zu korrigieren. Die Politik müsse einen klaren Rechtsrahmen «pro Wettbewerb» vorgeben, so Thomas Rühmer, Mitglied der Geschäftsleitung der 01051 Telecom GmbH. Wichtige Eckpfeiler seien hierbei die Beibehaltung der kundenfreudlichen einheitlichen Telefonrechnung, die Genehmigung der Endkundenpreise der Deutschen Telekom durch die Regulierungsbehörde vor deren Einführung sowie ein abgestuftes Preissystem für die Nutzung des Telekom-Netzes, das Anbieter, die bundesweit flächendeckend in eigene Netzen investiert haben, belohne.

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