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Urteil: Neue AktivPlus-Tarife der Telekom rechtswidrig
VG Köln verbietet Tarife AktivPlus xxl und calltime 120
16. Dezember 2003
Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hat mit am Dienstag bekannt gegebenen Beschlüssen entschieden, dass die von der Deutschen Telekom angebotenen Optionstarife «AktivPlus xxl (neu)» und «AktivPlus basis calltime 120» gegen die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes verstoßen. (Az.: 1 L 2579/03, 1 L 2594/03 und 1 L 2789/03)
Der Tarif «AktivPlus xxl (neu)» ermöglicht es Kunden der Telekom, gegen einen Aufpreis an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen unentgeltliche City- und Deutschlandverbindungen zu führen. Im Tarif «Aktiv Plus basis calltime 120» erwerben die Kunden gegen einen Aufpreis 120 Freiminuten für City- und Deutschlandverbindungen.
Nach Auffassung des Gerichts liegen in diesen Tarifen unzulässige Preisabschläge, weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten bei weitem unterschreiten. Darin liege eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter von Sprachtelefondienstleistungen, für die ein sachlich gerechtfertigter Grund nicht gegeben sei.
«Wir sind empört über diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die verhindern soll, dass wir unseren Kunden attraktive Preise und innovative Produkte anbieten», so Telekom-Sprecher Willfried Seibel. «Wir schöpfen alle juristischen Möglichkeiten gegen diese Entscheidung aus». Weiterhin hieß es seitens Telekom, dass genaue Auswirkungen dieses Urteils auf angebotene xxl und calltime 120 Tarife noch überprüft werden.
Der Tarif «AktivPlus xxl (neu)» ermöglicht es Kunden der Telekom, gegen einen Aufpreis an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen unentgeltliche City- und Deutschlandverbindungen zu führen. Im Tarif «Aktiv Plus basis calltime 120» erwerben die Kunden gegen einen Aufpreis 120 Freiminuten für City- und Deutschlandverbindungen.
Nach Auffassung des Gerichts liegen in diesen Tarifen unzulässige Preisabschläge, weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten bei weitem unterschreiten. Darin liege eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter von Sprachtelefondienstleistungen, für die ein sachlich gerechtfertigter Grund nicht gegeben sei.
«Wir sind empört über diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, die verhindern soll, dass wir unseren Kunden attraktive Preise und innovative Produkte anbieten», so Telekom-Sprecher Willfried Seibel. «Wir schöpfen alle juristischen Möglichkeiten gegen diese Entscheidung aus». Weiterhin hieß es seitens Telekom, dass genaue Auswirkungen dieses Urteils auf angebotene xxl und calltime 120 Tarife noch überprüft werden.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n10917.html