Telekom darf fremde Kunden nicht gezielt abwerben

Tele2 erwirkt einstweilige Verfügung vor Landgericht München

09. März 2004
Das Landgericht München hat auf Antrag von Tele2 eine einstweilige Verfügung gegen wettbewerbswidriges Verhalten der Deutschen Telekom AG (DTAG) erlassen. Die DTAG würde ihre Kenntnis über Tele2-Kundenaufträge zur Abwerbung von Tele2-Preselection-Kunden, so der Preselection-Anbieter. Telefonkunden, die sich für TELE2 Preselection entschieden hatten, seien gezielt von Mitarbeitern der Deutschen Telekom angerufen, um sie für Orts- und Fernverbindungen über DTAG zurück zu gewinnen, heißt es weiter. Das Landgericht München untersagt mit sofortiger Wirkung das von Tele2 unter Beweis gestellte Verhalten und droht DTAG bei Zuwiderhandlung mit bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.

Um die Preselection auf Tele2 einzurichten, erfordert es eine technische Umstellung des Telefonanschlusses von Seiten der DTAG. Das heißt, Tele2 muss der DTAG vorab erforderliche Daten der Telefonkunden zukommen lassen, die sich für Tele2-Preselection entschieden haben. Tele2 konnte jetzt mit 250 eidesstattlichen Versicherungen unter Beweis stellen, dass die DTAG diese Informationen für Rückwerbemaßnahmen nutzte. In mehr als 10 % der Fälle erklärten Tele2 Kunden sogar, dass sie gegen ihren klar geäußerten Willen wieder auf das Netz der DTAG eingestellt wurden.

«Die 250 Kundenberichte, die wir mit eidesstattlichen Versicherungen belegt haben, sind nach unserer Befürchtung nur die Spitze des Eisbergs», so Anders Olsson, Geschäftsführer der Tele2 in Deutschland. «Man kann nur erahnen, wie groß die Dunkelziffer tatsächlich ist».

Die Deutsche Telekom ihrerseits sieht diese von Tele2 angestrengte Aktion als «Ablenkungsmannöver» für die auch von Tele2 durchgeführten Drückerkolonnen-Aktivitäten. «Der deutsche Telekommunikationsmarkt ist wohl der weltweit am Härtesten umkämpfte. Hier wird wirklich mit harten Bandagen gekämpft, um der Deutschen Telekom / T-Com Kunden abzujagen», heißt es in einer Stellungnahme des Konzerns. «Wir benötigen keine Wettbewerber-Daten und beschaffen Sie uns erst recht nicht illegal. T-Com kann sehr wohl erkennen, ob ein Anschluss im Fernbereich nicht mehr genutzt wird und daraus Schlüsse ziehen», so T-Com Sprecher Walter Genz.

Weiterhin liegen auch tarif4you.de Fälle vor, in denen Vertriebspartner der Deutschen Telekom Kunden angerufen haben und einen Wechsel auf ein für sie vermeintlich günstiges Tarif vogeschlagen haben. Auch wenn der Kunde ein klares «nein» gesagt hat, wurde der Tarif umgestellt. In letzter Zeit werden so meistens T-Net xxl Anschlüsse geschaltet. Solche Umstellungen gegen Wille des Kunden werden auch von der T-Com auf keinen Fall geduldet, so der Sprecher des Unternehmens. Der Kunde soll sich in solchen Fällen an die kostenlose Hotline 0800 330 1000 wenden und der Auftrag wird storniert.

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