Widerruf von Dialerregistrierungen bestandskräftig

Regulierungsbehörde: Keine Zahlungspflicht der Verbraucher

05. April 2004
Der Widerruf von fast 400.000 Dialerregistrierungen, der im Oktober 2003 von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ausgesprochen wurde, ist nun bestandskräftig geworden. Das teilte die Regulierungsbehörde in Bonn mit. Nachdem das betroffene Unternehmen gegen die Entscheidung der RegTP vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt hatte, hat es jetzt in der mündlichen Verhandlung die Klage zurückgenommen. Damit gelten die Dialer als nie registriert und für den Verbraucher bestand damit zu keiner Zeit eine Zahlungsverpflichtung, so die RegTP.

Die RegTP hatte die Registrierung widerrufen, weil die Dialer nicht die von der RegTP festgelegten Mindestanforderungen erfüllten und die zur Registrierung von Dialern vorgelegte Konformitätserklärung nicht dem tatsächlichen Verhalten der Dialer entsprach.

Mit einer solchen Konformitätserklärung müssen die Dialeranbieter bestätigen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Dialer den rechtlichen Mindestanforderungen entsprechen. Eine falsche Konformitätserklärung führt zum Entzug der im Mehrwertdienstemissbrauchsgesetz vorgeschriebenen Registrierung.

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