Tele2: Einstweilige Verfügung gegen Deutsche Telekom

Irreführende Aussagen bei Werbung für «AktivPlus xxl»

13. April 2004
Auf Antrag der Tele2 hat das Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom AG wegen irreführender Behauptungen zum Spezialtarif «AktivPlus xxl» erlassen. Das Landgericht Bonn hat der Deutschen Telekom wahrheitswidrige Behauptungen gegenüber Verbrauchern zur Nutzung von Call-by-Call und Preselection bei diesem Tarif untersagt.

Die Deutsche Telekom gab an Kunden die Fehlinformation, dass es Nutzern des «AktivPlus xxl»-Tarifes verwehrt sei, durch das Vorwählen einer Call-by-Call-Nummer die Tarife von Tele2 für sich zu nutzen. Zudem behauptete die Deutsche Telekom gegenüber Verbrauchern, dass es nicht möglich sei, im Rahmen der Telekom-Spezialtarife «AktivPlus xxl» und «T-Net xxl» eine so genannte Preselection vorzunehmen, so Tele2. Desweiteren warb die Deutsche Telekom neue Kunden für die Anschlussvariante «T-Net xxl» mit dem falschen Versprechen, dass man mit diesem Tarif auch an Wochenenden umsonst im Internet surfen könne.

Das Landgericht Bonn untersagte der Deutschen Telekom mit sofortiger Wirkung die Behauptung der genannten falschen Tatsachen und droht der Deutschen Telekom AG bei Zuwiderhandlung mit bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.

Die Tatsachen: Allen T-Com Kunden ist es möglich, sich durch die Wahl einer Call-by-Call Vorwahl oder durch eine Preselection für einen anderen Anbieter zu entscheiden. Dies gilt unabhängig von dem jeweils bestehenden Anschluss, also sowohl für «T-Net xxl» als auch für «T-ISDN xxl».

Bei einer Preselection zum Beispiel auf Tele2 sind unentgeltliche Telefongespräche am Wochenende in den Spezialtarifen mit «AktivPlus xxl» allerdings nicht so einfach möglich. Da alle Gespräche automatisch über Tele2 gehen würden, würden sie auch entsprechend berechnet. Wer also einen der xxl-Tarife der T-Com und Preselection auf einen anderen Anbieter hat, muss am Wochenende die Call-by-Call Vorwahl 01033 der Deutschen Telekom vorwählen, um gratis ins deutsche Festnetz telefonieren zu können.

Zu kostenlosen Internetverbindungen: Anders als der bis September 2003 vermarktete Tarif «AktivPlus xxl sunday», erlauben Tarife mit dem neuen «AktivPlus xxl» das unentgeltliche Surfen am Wochenende und an Feiertagen nicht mehr. Bei Kunden mit dem neuen «AktivPlus xxl» Tarif werden also für die Nutzung des Internets am Wochenende Gebühren berechnet. Wer immer noch den alten xxl-Tarif hat, darf vorerst weiterhin kostenlos allerdings nur sonntags über normale Ortsnetznummern im Internet surfen.

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