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Regulierungsbehörde sperrt weitere 25.000 Dialer
Überhöhte Kosten durch Fehlen einer «Wegsurfsperre» möglich
15. April 2004
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat den Unternehmen Intexus GmbH, Global-Netcom GmbH und Consul Info B.V. mit Bescheid vom 8. April 2004 insgesamt rund 25.000 Dialerregistrierungen rückwirkend entzogen, das teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Die betroffenen Dialer gelten daher als niemals registriert. Es besteht keine Zahlungspflicht für Verbindungen, die über diese Dialer zustande gekommen sind. Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.
Verbraucher können über die Dialer-Datenbank auf der Internetseite der RegTP (www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html) überprüfen, ob angewählte Dialer registriert sind. Für nicht bzw. nicht mehr registrierte Dialer besteht keine Zahlungsverpflichtung.
Maßgeblicher Grund für die Rücknahme der Registrierungen ist hier das Fehlen einer sogenannten Wegsurfsperre. Dadurch werden die Verbindungen zur extratarifierten Mehrwertdiensterufnummer des Dialers weiter aufrechterhalten, selbst wenn anschließend kostenfreie oder niedriger bepreiste Internetseiten besucht werden. Dies ist nach den von der Reg TP festgelegten Mindestanforderungen für Dialer aus Verbraucherschutzgründen nicht erlaubt.
Die betroffenen Dialer gelten daher als niemals registriert. Es besteht keine Zahlungspflicht für Verbindungen, die über diese Dialer zustande gekommen sind. Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.
Verbraucher können über die Dialer-Datenbank auf der Internetseite der RegTP (www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html) überprüfen, ob angewählte Dialer registriert sind. Für nicht bzw. nicht mehr registrierte Dialer besteht keine Zahlungsverpflichtung.
Maßgeblicher Grund für die Rücknahme der Registrierungen ist hier das Fehlen einer sogenannten Wegsurfsperre. Dadurch werden die Verbindungen zur extratarifierten Mehrwertdiensterufnummer des Dialers weiter aufrechterhalten, selbst wenn anschließend kostenfreie oder niedriger bepreiste Internetseiten besucht werden. Dies ist nach den von der Reg TP festgelegten Mindestanforderungen für Dialer aus Verbraucherschutzgründen nicht erlaubt.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11294.html