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Regulierungsbehörde senkt Entgelte für Wettbewerber
Preissenkungen sollen Wettbewerb im Ortsnetz fördern
25. Juni 2004
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am heutigen Freitag zwei wichtige Entgeltentscheidungen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten «letzten Meile», bekannt gegeben.
Mit der ersten Entscheidung werden neue einmalige Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte ab dem 01. Juli 2004 genehmigt. Für die häufigste Variante, die Übernahme einer Kupferdoppelader Zweidraht ohne Schaltarbeiten beim Endkunden, ist von den Wettbewerbern ein Bereitstellungsentgelt in Höhe von 47,97 Euro zu zahlen. Dieser Preis liegt gut 15 Prozent unter dem bisher genehmigten Entgelt und 35 Prozent unter dem Entgelt, das die Deutsche Telekom AG (DTAG) im Verfahren beantragt hatte.
Auch die Kündigungsentgelte werden gegenüber den alten Tarifen bei den meisten Zugangsvarianten verringert. Für die Kündigung der einfachen Kupferdoppelader Zweidraht in dem Fall, dass der Endkunde gleichzeitig zu einem anderen Wettbewerber wechselt bzw. zur DTAG zurückkehrt, kommt es zu einer Absenkung von 36 Prozent auf künftig 19,95 Euro statt bisher 31,21 Euro. In dem Fall, dass der Endkunde nicht gleichzeitig den Netzbetreiber wechselt, verringert sich das Kündigungsentgelt von 47,09 Euro auf 36,65 Euro, also um 22 Prozent.
Die betreffenden Entgelte sind einmalig - neben den monatlichen Mietpreisen - von den Wettbewerbsunternehmen bei der Anmietung bzw. im Fall der Rückgabe der Teilnehmeranschlussleitung an die DTAG zu zahlen.
Die zweite Entscheidung legt die Entgelte für den geteilten Zugang zur TAL, das sogenannte «Line Sharing» fest. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der Teilnehmeranschlussleitung ist ab dem 01. Juli 2004 ein monatlicher Überlassungspreis von 2,43 Euro zu zahlen. Die RegTP ist damit dem Antrag der DTAG gefolgt. Beim «Line Sharing» wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niedrigen und einen höheren Frequenzbereich unterteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der DTAG für Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung (typischerweise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) genutzt werden.
«Die sich aus den heute ergangenen Entgeltgenehmigungen ergebenden deutlichen Preissenkungen werden dazu beitragen, dass der Wettbewerb im Ortsnetzbereich weiter positiv gefördert wird. Insbesondere in den letzten Monaten beobachten wir einen deutlichen Anstieg bei der Vermietung der TAL. Gerade der dynamisch wachsende Breitband- und DSL-Markt nutzt die TAL als attraktives Vorprodukt. Das neue Entgeltniveau wird diese Entwicklung in den nächsten Monaten weiter beschleunigen und mittelfristig zu einem ausgewogeneren Verhältnis im Breitbandanschlussmarkt beitragen», erklärte Matthias Kurth, Präsident der RegTP. Sämtliche Entgelte sind für ein Jahr - bis Ende Juni 2005 - gültig.
Mit der ersten Entscheidung werden neue einmalige Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte ab dem 01. Juli 2004 genehmigt. Für die häufigste Variante, die Übernahme einer Kupferdoppelader Zweidraht ohne Schaltarbeiten beim Endkunden, ist von den Wettbewerbern ein Bereitstellungsentgelt in Höhe von 47,97 Euro zu zahlen. Dieser Preis liegt gut 15 Prozent unter dem bisher genehmigten Entgelt und 35 Prozent unter dem Entgelt, das die Deutsche Telekom AG (DTAG) im Verfahren beantragt hatte.
Auch die Kündigungsentgelte werden gegenüber den alten Tarifen bei den meisten Zugangsvarianten verringert. Für die Kündigung der einfachen Kupferdoppelader Zweidraht in dem Fall, dass der Endkunde gleichzeitig zu einem anderen Wettbewerber wechselt bzw. zur DTAG zurückkehrt, kommt es zu einer Absenkung von 36 Prozent auf künftig 19,95 Euro statt bisher 31,21 Euro. In dem Fall, dass der Endkunde nicht gleichzeitig den Netzbetreiber wechselt, verringert sich das Kündigungsentgelt von 47,09 Euro auf 36,65 Euro, also um 22 Prozent.
Die betreffenden Entgelte sind einmalig - neben den monatlichen Mietpreisen - von den Wettbewerbsunternehmen bei der Anmietung bzw. im Fall der Rückgabe der Teilnehmeranschlussleitung an die DTAG zu zahlen.
Die zweite Entscheidung legt die Entgelte für den geteilten Zugang zur TAL, das sogenannte «Line Sharing» fest. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der Teilnehmeranschlussleitung ist ab dem 01. Juli 2004 ein monatlicher Überlassungspreis von 2,43 Euro zu zahlen. Die RegTP ist damit dem Antrag der DTAG gefolgt. Beim «Line Sharing» wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niedrigen und einen höheren Frequenzbereich unterteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der DTAG für Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung (typischerweise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) genutzt werden.
«Die sich aus den heute ergangenen Entgeltgenehmigungen ergebenden deutlichen Preissenkungen werden dazu beitragen, dass der Wettbewerb im Ortsnetzbereich weiter positiv gefördert wird. Insbesondere in den letzten Monaten beobachten wir einen deutlichen Anstieg bei der Vermietung der TAL. Gerade der dynamisch wachsende Breitband- und DSL-Markt nutzt die TAL als attraktives Vorprodukt. Das neue Entgeltniveau wird diese Entwicklung in den nächsten Monaten weiter beschleunigen und mittelfristig zu einem ausgewogeneren Verhältnis im Breitbandanschlussmarkt beitragen», erklärte Matthias Kurth, Präsident der RegTP. Sämtliche Entgelte sind für ein Jahr - bis Ende Juni 2005 - gültig.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11519.html