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1&1: Längere Kündigungsfristen für neue DSL-Kunden
Für Bestandskunden gilt weiterhin die alte Regelung
26. Juli 2004
Die 1&1 Internet AG hat neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) eingeführt. Eigentlich nichts besonderes, vor allem nachdem das Unternehmen eigene DSL-Anschlüsse anbietet. Allerdings wurden dabei Kündigungsfristen so geändert, dass sie vielleich nicht allen Kunden so gefallen würden.
Bisherige AGBs sahen vor, dass Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, sowohl von 1&1 als auch vom Kunden mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden können. Neue Regelung (Stand: 07/2004) besagt jetzt, dass 1&1 das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende und der Kunde mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen kann.
Interessant ist auch, dass abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internet-Zugänge, dessen Punkt 7.3 oben angesprochen wurde, die AGBs für 1&1 DSL-Anschlüsse etwas anders gestaltet sind: Laut dessen Punkt 8.1 ist die Kündigungsfrist für beide Vertragspartner zwei Monaten zum Monatsende.
Problematisch ist dabei vor allem, dass auch Bestandskunden jetzt automatisch nach den neuen AGBs behandelt werden. So lässt das Vertragstool (http://vertrag.1und1.de) auch für alte Kunden, die ihre Verträge noch nach alten AGBs abgeschlossen haben, nur noch eine Kündigung erst nach zweimonatiger Frist zu.
Eine in solchen Fällen notwendige Änderungsmitteilung an die Kunden ist nach unseren Informationen nicht erfolgt. Das hat allerdings auch einen Grund: Für DSL-Bestandskunden, die ihren Zugang bei 1&1 vor dem 12.07.2004 bestellt haben, gelten weiterhin die alten AGBs. Benachrichtigt sollten nur die Kunden sein, die ihren Zugang und DSL-Anschluss auf neue Plus-Tarife umgestellt haben.
Im Falle einer Kündigung können Bestandskunden mit alten DSL-Tarifen weiterhin mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen - allerdings nicht online, sondern schriftlich per Post oder per Fax, so 1&1 Sprecherin Nicole Braun. Entsprechende Kontaktdaten erhalten Kunden auf Anfrage bei der Kunden-Hotline.
Bisherige AGBs sahen vor, dass Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, sowohl von 1&1 als auch vom Kunden mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden können. Neue Regelung (Stand: 07/2004) besagt jetzt, dass 1&1 das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende und der Kunde mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen kann.
Interessant ist auch, dass abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internet-Zugänge, dessen Punkt 7.3 oben angesprochen wurde, die AGBs für 1&1 DSL-Anschlüsse etwas anders gestaltet sind: Laut dessen Punkt 8.1 ist die Kündigungsfrist für beide Vertragspartner zwei Monaten zum Monatsende.
Problematisch ist dabei vor allem, dass auch Bestandskunden jetzt automatisch nach den neuen AGBs behandelt werden. So lässt das Vertragstool (http://vertrag.1und1.de) auch für alte Kunden, die ihre Verträge noch nach alten AGBs abgeschlossen haben, nur noch eine Kündigung erst nach zweimonatiger Frist zu.
Eine in solchen Fällen notwendige Änderungsmitteilung an die Kunden ist nach unseren Informationen nicht erfolgt. Das hat allerdings auch einen Grund: Für DSL-Bestandskunden, die ihren Zugang bei 1&1 vor dem 12.07.2004 bestellt haben, gelten weiterhin die alten AGBs. Benachrichtigt sollten nur die Kunden sein, die ihren Zugang und DSL-Anschluss auf neue Plus-Tarife umgestellt haben.
Im Falle einer Kündigung können Bestandskunden mit alten DSL-Tarifen weiterhin mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen - allerdings nicht online, sondern schriftlich per Post oder per Fax, so 1&1 Sprecherin Nicole Braun. Entsprechende Kontaktdaten erhalten Kunden auf Anfrage bei der Kunden-Hotline.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11616.html