«Missbrauchsbekämpfung bei Dialern hat sich bewährt»

VATM zieht Bilanz zum Mehrwertdienstegesetz

18. August 2004
Das «Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900 Mehrwertdiensterufnummern» (Mehrwertdienstegesetz), das vor einem Jahr am 15. August 2003 in Kraft getreten ist, hat sich nach Einschätzung des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrtwertdiensten (VATM) weitgehend bewährt. Mit dem Gesetz reagierte die Bundesregierung auf Aktivitäten einiger weniger unseriöser Anbieter, die mit betrügerischen Machenschaften (Dialer-Problematik) potenzielle Kunden verunsicherten und so den gesamten Mehrwertdienstesektor in Verruf zu bringen drohten.

Für Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, der von Beginn an in enger Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste FST e.V. den Gesetzgebungsprozess mit praxisorientierten Empfehlungen unterstützte, ist «das Mehrwertdienstegesetz im Hinblick auf die Dialer-Problematik ein Beispiel dafür, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Anforderungen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen Interessen der Anbieter erreicht werden kann». Denn die diesbezüglich im Mehrwertdienstegesetz verankerten Maßnahmen zeigen nach einem Jahr Anwendung bereits deutlich positive Wirkung. So haben beispielsweise die Veröffentlichung einer Black List über eingeleitete Maßnahmen bei Verstößen gegen das Mehrwertdienstegesetz und Rufnummernmissbrauch durch die Regulierungsbehörde sowie die Preisangabepflicht der Anbieter bei der Bewerbung der Dienste zu mehr Transparenz für den Verbraucher geführt. Ein übriges tut der gesetzlich festgelegte Auskunftsanspruch des Verbrauchers über Namen und Anschrift von Anbietern von 0190er Diensten, im Zuge dessen eine Datenbank für 0900er Rufnummern eingeführt wurde, sowie eine Beschränkung der Dialer auf eine bestimmte Rufnummerngasse, um die Sicherheit der Kunden vor «schwarzen Schafen» zu erhöhen.

Als weiterhin wesentliche Aufgabe betrachtet Jürgen Grützner vor allem die Missbrauchsprävention und die kontinuierliche Aufklärung des Verbrauchers. «Denn», so der VATM-Geschäftsführer, «nur ein informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher ist in der Lage, Betrugsversuche zu erkennen und möglichen Schaden frühzeitig abzuwenden». Außerdem müssten die Unternehmen selbst mit transparenter Preis- und Produktpolitik für die Vertrauensbildung beim Kunden sorgen.

Umfangreiche neue Gesetzesregelungen sind aus Sicht des VATM nicht notwendig. Entscheidend ist, dass die Einhaltung der vorhandenen Gesetze regelmäßig kontrolliert und festgestellte Verstöße zeitnah und effizient durch die Regulierungsbehörde abgestellt werden.

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