RegTP: Begrenzung für Ortsnetzrufnummern bei VoIP

Ortsnetzrufnummern nur in jeweiligen Ortsnetzen erlaubt

20. August 2004
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will die Nutzung von Ortsnetzrufnummern bei Voice over Internet Protocoll (VoIP) Diensten begrenzen. Mit zwei Verfügungen vom 19. August 2004 will die Regulierungsbehörde sicherstellen, dass Ortsnetzrufnummern für Internet-Telefonie-Angebote nur an Kunden innerhalb ihrer jeweiligen Ortsnetze vergeben werden dürfen.

Betroffen sind derzeit die Dienste Sipgate und Nikotalk der Anbieter Indigo Networks GmbH und Econo Deutschland GmbH. Diese Anbieter bieten derzeit ihren Kunden unabhängig von ihrem Wohnort Ortsnetzrufnummern «im Sinne einer persönlichen Rufnummer» an. Hierdurch wird jedoch die geographische Information der Ortsnetzrufnummern für den Verbraucher verfälscht. «Vor allem werden auch die nur begrenzt bereitstehenden Rufnummernkontingente der jeweiligen Ortsnetze verbraucht und hierdurch der nationale Rufnummernplan insgesamt gefährdet», so die Behörde. «Dies ginge zu Lasten der Wettbewerber, die sich an die rechtlichen Vorgaben halten».

Den beiden Anbietern von Internet-Telefondiensten wurde im Rahmen von schriftlichen Einzelanhörungen vorher Gelegenheit gegeben, zu ihrer Rufnummernvergabe Stellung zu nehmen. Andere Anbieter, die ebenfalls in diesem Jahr damit begonnen haben, ihre VoIP-Kunden Ortsnetzrufnummern anzubieten, werden zurzeit durch die RegTP angehört.

Die RegTP hat stattdessen die Nutzung von ortsungebundenen persönlichen 0700er Rufnummern vorgeschlagen. Zudem prüft die Behörde derzeit die Bereitstellung einer eigenen Rufnummerngasse für nationale Teilnehmerrufnummern bei VoIP-Diensten.

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