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RegTP: Beschluss zu Verbindungsentgelten im Festnetz
Stadtnetzbetreiber dürfen mehr Terminierungsentgelte kassieren
21. September 2004
In einigen Musterverfahren hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) über die Höhe der sogenannten «Terminierungsentgelte» entschieden, die alternative Teilnehmernetzbetreiber für die Terminierung von Verbindungen zu Kunden in ihren Netzen von der Deutschen Telekom AG (DTAG) verlangen können.
Demnach dürfen Netzbetreiber für die Nutzung ihrer Netze im Durchschnitt 25 Prozent mehr verlangen als bisher und als die DTAG bei den entsprechenden Leistungen. Bislang zahlten alternative Anbieter an die Deutsche Telekom für Verbindungen in deren Netz den gleichen Betrag, wie diese an ihre Wettbewerber im umgekehrten Fall. Nun hat die RegTP einen Aufschlag von 0,17 Cent pro Minute netto beschlossen. Für die Kunden bedeutet es: Die Preise für Anrufe zu Anschlüssen bei alternativen Festnetzanbietern können steigen.
«Mit dieser Entscheidung erhalten die alternativen Teilnehmernetzbetreiber einen Ausgleich für den späteren Start und für die zunächst geringere Kundenzahl im Vergleich zum Marktbeherrscher», so Matthias Kurth, Präsident der RegTP. «Mittelfristig werden sich die Entgelte auf ein gleiches Niveau einpendeln». Die Entgeltanordnungen waren erforderlich geworden, weil sich die Wettbewerber mit der DTAG nicht vertraglich über diese Entgelte einigen konnten, so die RegTP. Sie gelten bis zum 31. Mai 2006.
Demnach dürfen Netzbetreiber für die Nutzung ihrer Netze im Durchschnitt 25 Prozent mehr verlangen als bisher und als die DTAG bei den entsprechenden Leistungen. Bislang zahlten alternative Anbieter an die Deutsche Telekom für Verbindungen in deren Netz den gleichen Betrag, wie diese an ihre Wettbewerber im umgekehrten Fall. Nun hat die RegTP einen Aufschlag von 0,17 Cent pro Minute netto beschlossen. Für die Kunden bedeutet es: Die Preise für Anrufe zu Anschlüssen bei alternativen Festnetzanbietern können steigen.
«Mit dieser Entscheidung erhalten die alternativen Teilnehmernetzbetreiber einen Ausgleich für den späteren Start und für die zunächst geringere Kundenzahl im Vergleich zum Marktbeherrscher», so Matthias Kurth, Präsident der RegTP. «Mittelfristig werden sich die Entgelte auf ein gleiches Niveau einpendeln». Die Entgeltanordnungen waren erforderlich geworden, weil sich die Wettbewerber mit der DTAG nicht vertraglich über diese Entgelte einigen konnten, so die RegTP. Sie gelten bis zum 31. Mai 2006.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11810.html