RegTP: Zuteilungsregeln für 032-Nummern im November

Neue Rufnummern für Voice over IP Anfang 2005 verfügbar

18. Oktober 2004
Schon lange wurde darüber diskutiert, nun soll es offiziell werden: Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will Ende November 2004 die Zuteilungsregeln für nationale Rufnummern in der Gasse (0)32 veröffentlichen. Das gab der Präsident der Regulierungsbehörde Matthias Kurth in seiner Eröffnungsrede auf der Forumsveranstaltung der Reg TP in Bonn zum Thema «Voice over IP ? Revolution oder Evolution auf dem TK-Markt?» bekannt.

Kurth präsentierte erste Auswertungsergebnisse der von der Reg TP durchgeführten Anhörung zu Voice over IP. Themenschwerpunkte, die Kurth herausstellte, waren Fragen zum Notruf, zur Nummerierung sowie die Frage der Entbündelung von DSL-Anschluss und Telefonanschluss.

Beim Thema Notruf geht es nicht nur um die grundsätzliche Frage, wer zur Erbringung des Notrufs verpflichtet ist, sondern auch um die Klärung technischer Fragen wie die Lenkung von Notrufen zur örtlich nächstgelegenen Notrufstelle. Hier seien die Techniker gefordert, praktikable und preiswerte Lösungen zu konzipieren, so Matthias Kurth.

Die neue Rufnummernggasse (0)32 soll als Bindeglied zwischen Internet-Telefonie (Voice over IP, VoIP) und dem herkömmlichen Telefonnetz werden. VoIP-Kunden sollen dann über diese Rufnummern erreichbar sein. Erste Zuteilungen sollen nach Möglichkeit bereits im Januar 2005 erfolgen. Bisher nutzen VoIP-Anbieter herkömmliche Ortsnetzrufnummern, was allerdings erfordert, dass der Kunde auch in der entsprechenden Stadt wohnt. In jedem Fall soll am Ortsnetzbezug der geographischen Rufnummern festgehalten werden, so die RegTP.

Die für viele Internet-Kunden interessante Frage der Entbündelung von DSL-Anschluss und Telefonanschluss soll im Rahmen einer möglichen Regulierungsverfügung zum Markt «Breitbandzugang für Großkunden» eingehend untersucht werden. Es sei aber sicherzustellen, so Kurth, dass die Kosten der Teilnehmeranschlussleitung in jedem Fall gedeckt seien.

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