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RegTP setzt maximalen Preis für Rufnummermitnahme
Mitnahme der Handy-Nummer darf nicht mehr als 29,95 Euro kosten
01. Dezember 2004
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die Preisobergrenze für eine Rufnummernmitnahme im Mobilfunk bei 29,95 Euro festgelegt. Das teile die Behörde am Mittwoch mit.
Anlass für diesen Beschluss war eine Beschwerde über das Portierungsentgelt zweier Service-Provider, die bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen von ihren Kunden 116,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer verlangten. In einem nachträglichen Entgeltregulierungsverfahren hat die zuständige Beschlusskammer festgestellt, dass dieses Entgelt nicht den Maßstäben des § 28 Telekommunikationsgesetz entspricht.
Die Beanstandung erfolgte anhand eines überschlägigen Vergleichs mit den im In- und Ausland erhobenen Entgelten, die in keinem Fall 29,95 Euro überstiegen. Diese Preisobergrenze wird ab sofort auch in diesen Fällen gelten.
Anlass für diesen Beschluss war eine Beschwerde über das Portierungsentgelt zweier Service-Provider, die bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen von ihren Kunden 116,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer verlangten. In einem nachträglichen Entgeltregulierungsverfahren hat die zuständige Beschlusskammer festgestellt, dass dieses Entgelt nicht den Maßstäben des § 28 Telekommunikationsgesetz entspricht.
Die Beanstandung erfolgte anhand eines überschlägigen Vergleichs mit den im In- und Ausland erhobenen Entgelten, die in keinem Fall 29,95 Euro überstiegen. Diese Preisobergrenze wird ab sofort auch in diesen Fällen gelten.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n12031.html