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RegTP: Verschärfte Regeln für Dialer-Betreiber
Mehr Verbraucherschutz durch verbindliches Zustimmungsfenster
18. März 2005
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat die Regelungen im Dialer Bereich verschärft und sorgt damit für mehr Verbraucherschutz. Das vor der Herstellung der kostenpflichtigen Verbindung auf dem Bildschirm zu erscheinende Dialer-Zustimmungsfenster wird nunmehr neu für alle Dialer-Anbieter allgemeinverbindlich festgelegt. Diese verschärften Vorgaben der RegTP sind am 17. März 2005 für Neuregistrierungen in Kraft getreten. Alte Dialer, welche die neuen Vorschriften nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 16. Juni 2005 übergangsweise verwendet werden, teilte die Behörde mit.
Das neue Dialer-Zustimmungsfenster muss mindestens ein Drittel und darf höchstens zwei Drittel der Bildschirmdarstellung einnehmen.
Weiterhin ist es jetzt verpflichtend, auch in den Zustimmungsfenstern vor Download und Installation/Aktivierung des Dialers den Preis für die Inanspruchnahme anzugeben. Auch dürfen Formulierungen wie «kostenloses Zugangstool», die eine Kostenfreiheit des Angebots suggerieren könnten, in den drei Zustimmungsfenstern nicht mehr verwendet werden.
Um Nutzer eines Dialers davor zu schützen, durch eine gleichförmige Gestaltung aller drei Zustimmungsfenster getäuscht oder verwirrt zu werden, muss sich die Gestaltung der Zustimmungsfenster vor Download und Installation/Aktivierung von der Gestaltung des dritten Zustimmungsfensters deutlich unterscheiden, so die Behörde. Nicht zuletzt dürfen sich Dialer aufgrund der neuen RegTP-Vorgaben nicht mehr ohne Zustimmung des Nutzers von dessen Rechner entfernen.
Ein Teil der bei der RegTP eingegangenen Beschwerden über kostenpflichtige Dialer hätten gezeigt, dass Verbrauchern bei Verwendung eines Dialers die damit verbundenen Kosten vielfach nicht bewusst seien, erläuterte dazu Matthias Kurth, Präsident der RegTP. «Viele Dialer-Anbieter haben in der Praxis den Preis für die Inanspruchnahme ihres Angebots nicht ausreichend deutlich dargestellt. Durch die verschärften Vorgaben der RegTP muss nunmehr jedem Nutzer eines Dialers eindeutig angezeigt werden, welche Kosten durch die Verwendung des Dialers auf ihn zukommen», sagte Präsident Kurth weiter. Insbesondere werde durch die jetzt vorgeschriebene Preisinformation dem Ausnutzen der Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen entgegengewirkt, zum Beispiel bei deren Inanspruchnahme von Internetangeboten wie Malvorlagen und Referate. Andererseits werde aber auch das Vertrauen des Verbrauchers in Angebote seriöser Dialer-Anbieter gestärkt, so Matthias Kurth in seinen Erläuterungen.
Das neue Dialer-Zustimmungsfenster muss mindestens ein Drittel und darf höchstens zwei Drittel der Bildschirmdarstellung einnehmen.
Weiterhin ist es jetzt verpflichtend, auch in den Zustimmungsfenstern vor Download und Installation/Aktivierung des Dialers den Preis für die Inanspruchnahme anzugeben. Auch dürfen Formulierungen wie «kostenloses Zugangstool», die eine Kostenfreiheit des Angebots suggerieren könnten, in den drei Zustimmungsfenstern nicht mehr verwendet werden.
Um Nutzer eines Dialers davor zu schützen, durch eine gleichförmige Gestaltung aller drei Zustimmungsfenster getäuscht oder verwirrt zu werden, muss sich die Gestaltung der Zustimmungsfenster vor Download und Installation/Aktivierung von der Gestaltung des dritten Zustimmungsfensters deutlich unterscheiden, so die Behörde. Nicht zuletzt dürfen sich Dialer aufgrund der neuen RegTP-Vorgaben nicht mehr ohne Zustimmung des Nutzers von dessen Rechner entfernen.
Ein Teil der bei der RegTP eingegangenen Beschwerden über kostenpflichtige Dialer hätten gezeigt, dass Verbrauchern bei Verwendung eines Dialers die damit verbundenen Kosten vielfach nicht bewusst seien, erläuterte dazu Matthias Kurth, Präsident der RegTP. «Viele Dialer-Anbieter haben in der Praxis den Preis für die Inanspruchnahme ihres Angebots nicht ausreichend deutlich dargestellt. Durch die verschärften Vorgaben der RegTP muss nunmehr jedem Nutzer eines Dialers eindeutig angezeigt werden, welche Kosten durch die Verwendung des Dialers auf ihn zukommen», sagte Präsident Kurth weiter. Insbesondere werde durch die jetzt vorgeschriebene Preisinformation dem Ausnutzen der Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen entgegengewirkt, zum Beispiel bei deren Inanspruchnahme von Internetangeboten wie Malvorlagen und Referate. Andererseits werde aber auch das Vertrauen des Verbrauchers in Angebote seriöser Dialer-Anbieter gestärkt, so Matthias Kurth in seinen Erläuterungen.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n12402.html