Bundestag verhandelt neue TK-Kundenschutzregelungen

Mehr Kundenschutz oder doch mehr Bürokratie?

14. April 2005
Durch neue Änderungen des Telekommunikationsgesetzes soll Kundenschutz ausgeweitet werden. Am morgigen Freitag beginnt die erste Lesung des Gesetz-Entwurfes. In den kommenden Monaten wird sich dann entscheiden, ob die Regelungen - etwa beim Angebot und Vertragsabschluss von Premium SMS, Preisansagen von TK-Diensten oder zur Kostenkontrolle - für einen verlässlichen und effizienten Verbraucherschutz sorgen können.

Zu den möglichen Änderungen gehören etwa verbindliche Vorgaben für Preisangaben, die in der Werbung noch deutlicher als bisher gekennzeichnet sein müssen. Auch Preisansagen bei höherpreisigen Diensten ? etwa am Ende des Gesprächs bzw. der Ansage der beim Televoting häufig eingesetzten 0137-er Nummern oder bei der Weitervermittlung von Auskunftsdiensten ? sollen nach Ansicht von VATM zu einer noch umfassenderen Verbraucherinformation beitragen.

Wichtig ist auch Beschränkung bzw. Verbot falscher Absenderkennungen, womit missbräuchlichen Lock-Anrufen und -SMS Einhalt geboten wird. Bei Abo-Diensten soll das am Markt bereits praktizierte Hand-Shake-Verfahren in Form einer zusätzlichen Bestätigungs-SMS die Transparenz über Vertragspartner und -abschluss erhöhen.

Man sollte daebei allerdings nicht übertreiben: VATM warnt vor der geforderten Ausweitung des Hand-Shake-Verfahrens auf normale SMS-Dienste, zum Beispiel für Fahrkarten, Kinokarten oder Parkgebühren per Handy: «Dies würde die Entwicklung innovativer Dienste ohne Missbrauchspotential von vornherein beschränken».

Ein Teil des Gesetzentwurfes führe außerdem zu einem völligen Ausufern bürokratischer Detailregelungen. «Statt die großen notwendigen Wirtschaftsreformen in Deutschland endlich anzupacken, kümmern wir uns mit deutscher Gründlichkeit um vermeintliche Verbraucherschutzfragen wie etwa die gesetzliche Zwangspreisansage vor Call-by-Call-Gesprächen bei Preisen von rund 1,5 Cent pro Minute. Dabei hat der Kunde doch heute schon die Möglichkeit, genau diejenigen Anbieter im Markt auszuwählen, die auch ohne gesetzgeberischen Zwang ihren Kunden Preisansagen anbieten», meint Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.

Selbst dort, wo, wie zum Beispiel beim beliebten Televoting, die Preise bekannt sind und schon heute eine zusätzliche Tarifansage am Ende des Gespräches erfolgt, streiten Verbraucherschützer nun dafür, dass jeder Kunde bei jedem Gespräch zwangsweise vorab die immer gleiche Tarifansage anhören muss. «Das stellt Verbraucherschutz auf den Kopf, kostet Kunden und Unternehmen Zeit und Geld und wird von Kunden mit Sicherheit als Belästigung empfunden werden», meint Jürgen Grützner. «Wir setzen daher das größte Vertrauen in die Fraktionen des Deutschen Bundestages, Verbraucherschutz zu fördern, ohne kundenfreundliche Geschäftsmodelle mit einer überbordenden Gesetzgebungsflut zu belasten».

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