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Regulierungsbehörde: Weitere Frequenzen für Mobilfunk
UMTS-Fequenzen von mobilcom und Quam werden neu vergeben
15. April 2005
«Wir sind in der Lage, trotz der vorhandenen guten Versorgung des Mobilfunks mit Frequenzen zusätzlich 10 MHz für GSM zu mobilisieren», sagte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Matthias Kurth. «Damit werden wir den kommerziellen Bedürfnissen des Mobilfunks, aber auch den wachsenden Kundenbedürfnissen und der nach wie vor steigenden Nachfrage gerecht».
Nach Verhandlungen mit dem militärischen Bedarfsträger konnte die RegTP erreichen, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf die weitere militärische Nutzung der Erweiterungsbänder im GSM-Bereich (E-GSM-Bänder) verzichtet. Dieses frei gewordene Spektrum im Bereich von 880-890/925-935 MHz (10 MHz gepaart) soll als weiteres Spektrum dem digitalen zellularen Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden.
«Dieses Spektrum im Bereich 900 MHz ist insbesondere für den GSM-Netzausbau in ländlichen Regionen von großer Bedeutung», sagte Matthias Kurth. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten unterlagen die E-GSM-Bänder in Deutschland bislang einer militärischen Nutzung. Mit dem nunmehr erklärten Verzicht ist der Weg frei, diese Frequenzen auch in Deutschland dem digitalen zellularen Mobilfunk zur Verfügung zu stellen.
Die RegTP beabsichtigt daher, die entsprechenden Frequenznutzungspläne unmittelbar zu aktualisieren und im ehemals militärisch belegten Bereich eine künftige Nutzbarkeit für «digitalen zellularen Mobilfunk» vorzusehen. «Die Frequenznutzungspläne sollen im Mai zur Kommentierung gestellt werden», so Kurth. Es ist geplant, über die Nutzung der E-GSM-Bänder bis Ende 2005 zu befinden.
Zeitgleich mit der Anhörung zum Konzept der Bereitstellung der E-GSM-Bänder für den Mobilfunk soll auch das Thema UMTS erneut aufgegriffen werden. Aufgrund der Rückgabe der UMTS-Frequenzen durch Mobilcom Ende 2003 und des Nichtaufbaus eines UMTS-Netzes durch Quam sollen interessierte Kreise zur künftigen Nutzung der Frequenzen im sogenannten UMTS-Kernband (1900 ? 2170 MHz) angehört werden.
Gleichzeitig soll auch die künftige Nutzbarkeit des sogenannten UMTS-Erweiterungsbandes (2500 ? 2690 MHz) zum Gegenstand der Anhörung gemacht werden. «Die sogenannten UMTS-Erweiterungsbänder sollen nach Stand internationaler Harmonisierung zum 1. Januar 2008 für UMTS/IMT-2000-Mobilfunk genutzt werden können. Es sind daher erste Szenarien zu Vergabemöglichkeiten weiterer UMTS-Frequenzen zu entwickeln», erklärte Kurth.
Um dem Markt einen vollständigen und zeitnahen Überblick über anstehende Vergabemöglichkeiten für den Mobilfunk zu geben, hat sich die RegTP entschlossen, die Anhörung zu den UMTS-Kern- und -Erweiterungsbändern zeitgleich mit der Anhörung zu E-GSM in das Amtsblatt zu bringen.
Nach Verhandlungen mit dem militärischen Bedarfsträger konnte die RegTP erreichen, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf die weitere militärische Nutzung der Erweiterungsbänder im GSM-Bereich (E-GSM-Bänder) verzichtet. Dieses frei gewordene Spektrum im Bereich von 880-890/925-935 MHz (10 MHz gepaart) soll als weiteres Spektrum dem digitalen zellularen Mobilfunk zur Verfügung gestellt werden.
«Dieses Spektrum im Bereich 900 MHz ist insbesondere für den GSM-Netzausbau in ländlichen Regionen von großer Bedeutung», sagte Matthias Kurth. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten unterlagen die E-GSM-Bänder in Deutschland bislang einer militärischen Nutzung. Mit dem nunmehr erklärten Verzicht ist der Weg frei, diese Frequenzen auch in Deutschland dem digitalen zellularen Mobilfunk zur Verfügung zu stellen.
Die RegTP beabsichtigt daher, die entsprechenden Frequenznutzungspläne unmittelbar zu aktualisieren und im ehemals militärisch belegten Bereich eine künftige Nutzbarkeit für «digitalen zellularen Mobilfunk» vorzusehen. «Die Frequenznutzungspläne sollen im Mai zur Kommentierung gestellt werden», so Kurth. Es ist geplant, über die Nutzung der E-GSM-Bänder bis Ende 2005 zu befinden.
Zeitgleich mit der Anhörung zum Konzept der Bereitstellung der E-GSM-Bänder für den Mobilfunk soll auch das Thema UMTS erneut aufgegriffen werden. Aufgrund der Rückgabe der UMTS-Frequenzen durch Mobilcom Ende 2003 und des Nichtaufbaus eines UMTS-Netzes durch Quam sollen interessierte Kreise zur künftigen Nutzung der Frequenzen im sogenannten UMTS-Kernband (1900 ? 2170 MHz) angehört werden.
Gleichzeitig soll auch die künftige Nutzbarkeit des sogenannten UMTS-Erweiterungsbandes (2500 ? 2690 MHz) zum Gegenstand der Anhörung gemacht werden. «Die sogenannten UMTS-Erweiterungsbänder sollen nach Stand internationaler Harmonisierung zum 1. Januar 2008 für UMTS/IMT-2000-Mobilfunk genutzt werden können. Es sind daher erste Szenarien zu Vergabemöglichkeiten weiterer UMTS-Frequenzen zu entwickeln», erklärte Kurth.
Um dem Markt einen vollständigen und zeitnahen Überblick über anstehende Vergabemöglichkeiten für den Mobilfunk zu geben, hat sich die RegTP entschlossen, die Anhörung zu den UMTS-Kern- und -Erweiterungsbändern zeitgleich mit der Anhörung zu E-GSM in das Amtsblatt zu bringen.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n12463.html