Einmalentgelte für TAL und Line-Sharing gesenkt

Bundesnetzagentur setzt positive Impulse für DSL-Anbieter

03. August 2005
Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Mittwoch in zwei wichtigen Entgeltentscheidungen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten «letzten Meile», die Preise gesenkt.

Mit der ersten Entscheidung wurden neue einmalige Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte rückwirkend ab dem 01. Juli 2005 genehmigt. Für die einfache Übernahme einer Kupferdoppelader Zweidraht ohne Schaltarbeiten beim Endkunden ist ein Bereitstellungsentgelt in Höhe von 43,10 Euro genehmigt worden. Dieser Preis liegt um ca. 10 Prozent unter dem bisher genehmigten Entgelt. Bei Neuschaltungen belaufen sich die Preissenkungen sogar auf bis zu 32 Prozent.

Auch die Kündigungsentgelte haben sich gegenüber den alten Tarifen bei den meisten Zugangsvarianten erheblich verringert. Für die Kündigung der einfachen Kupferdoppelader Zweidraht mit gleichzeitigem Wechsel zu einem anderen Wettbewerber bzw. Rückkehr zur Deutschen Telekom AG (DTAG), müssen die Wettbewerber künftig 71 Prozent weniger zahlen, jetzt 5,80 Euro statt bisher 19,95 Euro. Ohne einen gleichzeitigen Wechsel des Endkunden verringert sich das Kündigungsentgelt um 21 Prozent von 36,65 Euro auf 29,10 Euro.

Die betreffenden Entgelte sind einmalig - neben den monatlichen Mietpreisen - von den Wettbewerbsunternehmen bei der Anmietung bzw. im Falle der Rückgabe der TAL an die DTAG zu zahlen.

Die zweite Entscheidung hat die Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das sogenannte «Line-Sharing», zum Gegenstand. Beim «Line-Sharing» wird die Teilnehmeranschlussleitung nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich unterteilt. Damit kann zum Beispiel der untere Frequenzbereich von der DTAG weiter für Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung (typischerweise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) genutzt werden.

Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ab dem 01. Juli 2005 ein monatlicher Überlassungspreis von 2,31 Euro festgelegt worden. Das sind knapp 5 Prozent weniger als bislang genehmigt und von der DTAG wieder beantragt worden war. Die einmaligen Bereitstellungsentgelte und das Kündigungsentgelt für das Line-Sharing sind ebenfalls abgesenkt worden. Die bisherigen Tarife für die Übernahme und Neuschaltung wurden hier um bis zu 17 Prozent reduziert. Für die einfache Übernahme muss ein Wettbewerber künftig 51,43 Euro statt bisher 60,82 Euro zahlen.

Die Kündigung wurde erstmals auch beim Line-Sharing - wie bei der Teilnehmeranschlussleitung - danach differenziert, ob eine gleichzeitige Umschaltung des Endkunden erfolgt oder nicht. Das Entgelt für den Fall der gleichzeitigen Umschaltung liegt jetzt bei 10,48 Euro und damit um 83 Prozent niedriger, der Tarif für die Variante ohne gleichzeitige Umschaltung beträgt jetzt 51,22 Euro und entspricht einer Absenkung um 19 Prozent.

Um allen Marktteilnehmern Planungssicherheit zu gewährleisten, sind sämtliche Entgelte für zwei Jahre, also bis Ende Juni 2007, genehmigt worden, so die Bundesnetzagentur.

«Die deutschen Entgelte nehmen damit auch im europäischen Vergleich eine sehr gute Position ein und gehören damit zu den Günstigen innerhalb der EU-Staaten», so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

«Es besteht nunmehr die Aussicht auf mehr Wettbewerb und Produktvielfalt im deutschen Breit-bandmarkt. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass dieser Markt in Deutschland wieder an Stärke gewinnen wird», bewertet Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, die wichtige Entscheidung des Regulierers.

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