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DTAG: Bald keine Regulierung bei Auslandsgesprächen
Telekom sei in diesem Bereich nicht mehr marktbeherrschend
22. November 2005
Die Bundesnetzagentur sieht die Deutsche Telekom AG (DTAG) im Bereich der Auslandsverbindungen nicht mehr länger als marktbeherrschend an. Vorausgesetzt die Billigung der EU-Komission, wird hier zukünftig keine Regulierung mehr erfolgen, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth.
Als Gründe nannte er insbesondere die gesunkenen Marktanteile der Deutschen Telekom AG. Darüber hinaus gebe es auch eine erheblich höhere Wettbewerbsintensität als bei den Inlandsverbindungen. Dies beruhe auf den besseren Beschaffungsmöglichkeiten bei den entsprechenden Vorleistungen und auf dem höheren Anreiz der Kunden, bei vergleichsweise teureren Auslandsgesprächen zu sparen, so Kurth.
Die Bundesnetzagentur hat nach den Worten ihres Präsidenten im Telekommunikationsbereich die Analyse von 12 der 18 Märkte, die europaweit harmonisiert für eine Regulierung empfohlen sind, jetzt abgeschlossen und den Zwischenbilanz bisheriger Untersuchungen und deren Auswirkungen auf die künftige Regulierung des Telekommunikationsmarkts vorgestellt. Die Bundesnetzagentur möchte nun dort Regulierungseingriffe zurücknehmen, wo es erfreuliche wettbewerbliche Entwicklungen gibt.
Präsident Kurth machte anlässlich der Aufhebung der Regulierung in den Auslandsgesprächsmärkten deutlich, dass zahlreiche wichtige Märkte nicht der Regulierung unterlagen oder schon früher von Regulierungseingriffen freigestellt wurden. Dazu zählen Endkundenmarkt für Mobilfunkdienstleistungen (einschließlich SMS), Endkundenmärkte für Rundfunkdienstleistungen, Vorleistungsmarkt für den Zugang zur reinen Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitung, Vorleistungsmarkt für Transitverbindungen mit Auslandsanteil und Vorleistungsmarkt für Transitverbindungen zwischen zwei Mobilfunknetzen. Seit der Verabschiedung des TKG findet auch keine Ex-ante-Genehmigung von Endkundentarifen der Deutschen Telekom AG mehr statt.
Als Gründe nannte er insbesondere die gesunkenen Marktanteile der Deutschen Telekom AG. Darüber hinaus gebe es auch eine erheblich höhere Wettbewerbsintensität als bei den Inlandsverbindungen. Dies beruhe auf den besseren Beschaffungsmöglichkeiten bei den entsprechenden Vorleistungen und auf dem höheren Anreiz der Kunden, bei vergleichsweise teureren Auslandsgesprächen zu sparen, so Kurth.
Die Bundesnetzagentur hat nach den Worten ihres Präsidenten im Telekommunikationsbereich die Analyse von 12 der 18 Märkte, die europaweit harmonisiert für eine Regulierung empfohlen sind, jetzt abgeschlossen und den Zwischenbilanz bisheriger Untersuchungen und deren Auswirkungen auf die künftige Regulierung des Telekommunikationsmarkts vorgestellt. Die Bundesnetzagentur möchte nun dort Regulierungseingriffe zurücknehmen, wo es erfreuliche wettbewerbliche Entwicklungen gibt.
Präsident Kurth machte anlässlich der Aufhebung der Regulierung in den Auslandsgesprächsmärkten deutlich, dass zahlreiche wichtige Märkte nicht der Regulierung unterlagen oder schon früher von Regulierungseingriffen freigestellt wurden. Dazu zählen Endkundenmarkt für Mobilfunkdienstleistungen (einschließlich SMS), Endkundenmärkte für Rundfunkdienstleistungen, Vorleistungsmarkt für den Zugang zur reinen Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitung, Vorleistungsmarkt für Transitverbindungen mit Auslandsanteil und Vorleistungsmarkt für Transitverbindungen zwischen zwei Mobilfunknetzen. Seit der Verabschiedung des TKG findet auch keine Ex-ante-Genehmigung von Endkundentarifen der Deutschen Telekom AG mehr statt.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n13099.html