Bundesnetzagentur: Schlichtung jetzt über Internet

Antragsformulare und Verfahrensstandabfrage online

08. März 2006
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur bietet Verbrauchern ihre Dienstleistung jetzt auch auf elektronischem Weg an. Ab sofort sind bei Schlichtungsverfahren Antragstellung, alle weiteren Verfahrensschritte und die Verfahrensstandabfrage online möglich. Ausführliche Informationen zur Schlichtung, ein Antragsformular zum Ausdrucken für das schriftliche Verfahren und alle Möglichkeiten des Online-Verfahrens sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden.

Die 1999 eingesetzte Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, auf Grundlage des § 35 Abs. 1 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung in einem Mediationsverfahren Streitigkeiten zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern beizulegen. In diesem Rahmen entwickelt sie, wenn Endkunde und Anbieter freiwillig an der Mediation teilnehmen, einen Schlichtungsvorschlag zur Streitbeilegung. Seit 1999 hat die Schlichtungsstelle 1.164 Verfahren durchgeführt. Bei unterbreiteten Schlichtungsvorschlägen kann sie auf eine Erfolgsquote von 72 Prozent im Jahr 2005 verweisen.

Die Schlichtungsstelle Telekommunikation ist wie folgt erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Ref. 216, Schlichtungsstelle
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefon: 030 22480 ? 590
Telefax: 030 22480 ? 518
Im Internet: www.bundesnetzagentur.de (unter dem Stichpunkt Verbraucher)
 

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