Regulierung für Mobilfunkterminierungsentgelte?

Konsultation zur Regulierungsverfügung eingeleitet

30. März 2006
Die Bundesnetzagentur wird am Mittwoch, 5. April 2006, die nationale Konsultation zu einer Regulierungsverfügung im Bereich der Terminierungsmärkte vom Festnetz in die Mobilfunknetze einleiten. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Bereits am 19. Dezember 2005 hatte die Bundesnetzagentur entschieden, dass alle vier Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland in diesen Märkten eine beträchtliche Marktmacht haben. Damit muss die Bundesnetzagentur den betroffenen Unternehmen Verpflichtungen auferlegen, die «der beträchtlichen Marktmacht entgegenwirken». Diese werden in einer Regulierungsverfügung festgelegt.

Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht im Einzelnen folgende Verpflichtungen vor: Die Zusammenschaltung einschließlich der Kollokation, die Vorlage eines Standardangebots für Zugangsleistungen, die Nichtdiskriminierung und die Ex-ante-Entgeltgenehmigung.

Bezüglich der Entgeltregulierung gibt es nach den Worten des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, allerdings die Alternative einer Ex-post-Entgeltkontrolle. Dazu müssten im Anhörungszeitraum dann aber Verhandlungsergebnisse präsentiert werden, die den europäischen Standards bei vergleichbaren effizienten Netzbetreibern entsprechen und den bisherigen Absenkungspfad in angemessenen Schritten fortsetzen.

«Die betroffenen Unternehmen haben noch eine Chance durch freiwillige Vereinbarungen, wie in den vergangenen Jahren zu handeln. Die Frist dazu läuft aber in Kürze aus und durch unsere nationale Konsultation sind für alle Marktteilnehmer jetzt transparente Entscheidungsalternativen angekündigt», erklärte Präsident Matthias Kurth.

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