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Bundesnetzagentur senkt Zusammenschaltungsentgelte
Von Telekom beantragte Tariferhöhung abgelehnt
13. April 2006
Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Donnerstag neue Zusammenschaltungsentgelte im Telekommunikationsmarkt festgelegt. Dabei wurden die zuletzt genehmigten Entgelte im Schnitt um 10 Prozent gesenkt. Die neuen Preise für die wichtigsten Leistungen «Zuführung» und «Terminierung» gelten ab 1. Juni 2006 und bis zum 30. November 2008.
Der von der Deutschen Telekom AG (DTAG) beantragte Erhöhung der Zusammenschaltungstarife für die Tarifzone I (local) wurde nicht entsprochen. Ab Juni 2006 werden in der Tarifzone I 0,52 bzw. 0,36 Cent pro Minute berechnet. Diese Tarifzone entspricht einer Zusammenschaltung an einem der 474 lokalen Einzugspunkte, die für bundesweite Bereitstellung der Ortsgespräche benötigt wird. In der Tarifzone II hat die Bundesnetzagentur Entgelte von 0,88 bzw. 0,59 Cent pro Minute festgesetzt. Die beantragten Tarife in der Tarifzone III liegen mit 1,36 bzw. 0,89 Cent pro Minute unter den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung.
Die Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung erfolgte laut der Bundesnetzagentur vorrangig auf Basis von Kostenunterlagen. Darüber hinaus wurden Erkenntnisse aus einem internationalen Tarifvergleich und aus einem von der Kostenrechnung der Antragstellerin unabhängigen Modell (Gutachten des WIK-Consult) in die Entscheidungsfindung einbezogen.
Der VATM-Verband begrüßt das wirtschaftlich sowie wettbewerbspolitisch positive Signal zur Stärkung des Infrastrukturwettbewerbs: «Auch wenn der Regulierer unserer Forderung nicht in voller Höhe nachgekommen ist, erhalten insbesondere die Unternehmen, die in den vergangenen Jahren massiv in den Ausbau ihrer Breitbandnetze investiert haben, durch die heutige Entscheidung die für weitere Investitionen notwendige Planungssicherheit», bewertet Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, die aktuelle Vorgabe der Bundesnetzagentur. «Auch die Verbraucher profitieren von günstigen IC-Preisen, denn nach wie vor bilden die Zusammenschaltungsentgelte einen wesentlichen Bestandteil der Endkundenpreise», betont Jürgen Grützner abschließend.
BREKO-Verband fürchtet dagegen eine schleichende Abwertung der Aufbauleistung seiner Mitgliedsunternehmen. «Das Geschäftsmodell der BREKO-Firmen kostet sehr viel Geld wegen des Infrastrukturaufbaus. Entgelte, die diese Kosten nicht widerspiegeln, sind auf Dauer kontraproduktiv», so BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. Dabei denkt er auch an die eigenen Entgeltanträge, die regeln, welche Beträge die Telekom gegenüber den Wettbewerbern zu entrichten hat.
Der von der Deutschen Telekom AG (DTAG) beantragte Erhöhung der Zusammenschaltungstarife für die Tarifzone I (local) wurde nicht entsprochen. Ab Juni 2006 werden in der Tarifzone I 0,52 bzw. 0,36 Cent pro Minute berechnet. Diese Tarifzone entspricht einer Zusammenschaltung an einem der 474 lokalen Einzugspunkte, die für bundesweite Bereitstellung der Ortsgespräche benötigt wird. In der Tarifzone II hat die Bundesnetzagentur Entgelte von 0,88 bzw. 0,59 Cent pro Minute festgesetzt. Die beantragten Tarife in der Tarifzone III liegen mit 1,36 bzw. 0,89 Cent pro Minute unter den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung.
Die Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung erfolgte laut der Bundesnetzagentur vorrangig auf Basis von Kostenunterlagen. Darüber hinaus wurden Erkenntnisse aus einem internationalen Tarifvergleich und aus einem von der Kostenrechnung der Antragstellerin unabhängigen Modell (Gutachten des WIK-Consult) in die Entscheidungsfindung einbezogen.
Der VATM-Verband begrüßt das wirtschaftlich sowie wettbewerbspolitisch positive Signal zur Stärkung des Infrastrukturwettbewerbs: «Auch wenn der Regulierer unserer Forderung nicht in voller Höhe nachgekommen ist, erhalten insbesondere die Unternehmen, die in den vergangenen Jahren massiv in den Ausbau ihrer Breitbandnetze investiert haben, durch die heutige Entscheidung die für weitere Investitionen notwendige Planungssicherheit», bewertet Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, die aktuelle Vorgabe der Bundesnetzagentur. «Auch die Verbraucher profitieren von günstigen IC-Preisen, denn nach wie vor bilden die Zusammenschaltungsentgelte einen wesentlichen Bestandteil der Endkundenpreise», betont Jürgen Grützner abschließend.
BREKO-Verband fürchtet dagegen eine schleichende Abwertung der Aufbauleistung seiner Mitgliedsunternehmen. «Das Geschäftsmodell der BREKO-Firmen kostet sehr viel Geld wegen des Infrastrukturaufbaus. Entgelte, die diese Kosten nicht widerspiegeln, sind auf Dauer kontraproduktiv», so BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. Dabei denkt er auch an die eigenen Entgeltanträge, die regeln, welche Beträge die Telekom gegenüber den Wettbewerbern zu entrichten hat.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n13469.html