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Regulierungsverfügungen zur Mobilfunkterminierung
Ex-ante-Entgeltgenehmigung vorgesehen
26. Juni 2006
Die Bundesnetzagentur hat die Entwürfe für Regulierungsverfügungen gegenüber den vier Mobilfunknetzbetreibern T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus und o2 der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten vorgelegt. Das teilte die Agentur am heutigen Montag mit. Die Entscheidungsentwürfe betreffen die Terminierungsleistungen in den jeweiligen Netzen. Diesbezüglich sehen die Entwürfe im Einzelnen folgende Verpflichtungen vor: Die Zusammenschaltung einschließlich der Kollokation, die Nichtdiskriminierung, die Vorlage eines Standardangebots für Zugangsleistungen und die Ex-ante-Entgeltgenehmigung.
Die im Zusammenhang mit der nationalen Konsultation der Entscheidungsentwürfe gewährte Möglichkeit, die Ex-ante-Entgeltregulierung durch eine angemessene Fortsetzung des Absenkungspfades abzuwenden, hätten die Mobilfunknetzbetreiber nicht genutzt, so die Bundesnetzagentur. Daher ist die zuständige Beschlusskammer nach einem umfassenden Abwägungsprozess zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Genehmigungspflicht der Terminierungsentgelte nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung am besten geeignet ist, um den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.
Zuvor hatte das Präsidium der Bundesnetzagentur bereits festgelegt, dass die vier Mobilfunknetzbetreiber über beträchtliche Marktmacht verfügen. Damit muss die Bundesnetzagentur den betroffenen Unternehmen Verpflichtungen im Rahmen einer Regulierungsverfügung auferlegen.
Die Europäische Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen will die Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden.
Die im Zusammenhang mit der nationalen Konsultation der Entscheidungsentwürfe gewährte Möglichkeit, die Ex-ante-Entgeltregulierung durch eine angemessene Fortsetzung des Absenkungspfades abzuwenden, hätten die Mobilfunknetzbetreiber nicht genutzt, so die Bundesnetzagentur. Daher ist die zuständige Beschlusskammer nach einem umfassenden Abwägungsprozess zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Genehmigungspflicht der Terminierungsentgelte nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung am besten geeignet ist, um den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.
Zuvor hatte das Präsidium der Bundesnetzagentur bereits festgelegt, dass die vier Mobilfunknetzbetreiber über beträchtliche Marktmacht verfügen. Damit muss die Bundesnetzagentur den betroffenen Unternehmen Verpflichtungen im Rahmen einer Regulierungsverfügung auferlegen.
Die Europäische Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen will die Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n13621.html