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Regulierungsverfügung für IP-Bitstromzugang
Bundesnetzagentur plant Vorab-Genehmigung
24. Juli 2006
Die Bundesnetzagentur hat am vergangenen Freitag, 21. Juli 2006, den Entwurf einer Regulierungsverfügung für den Bitstrom-Zugang auf der Basis des Internetprotokolls, den sogenannten «IP-Bitstrom-Zugang», der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten vorgelegt. Der IP-Bitstrom-Zugang soll Wettbewerber in die Lage versetzen, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick.
Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht vor, der Deutschen Telekom AG eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum IP-Bitstrom zu «nicht-diskriminierenden Bedingungen», zur getrennten Rechnungsführung und zur Veröffentlichung eines Standardangebots aufzuerlegen. Hinsichtlich der Entgelte ist geplant, diese einer Vorab-Genehmigung zu unterwerfen.
Die Europäische Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden.
Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht vor, der Deutschen Telekom AG eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum IP-Bitstrom zu «nicht-diskriminierenden Bedingungen», zur getrennten Rechnungsführung und zur Veröffentlichung eines Standardangebots aufzuerlegen. Hinsichtlich der Entgelte ist geplant, diese einer Vorab-Genehmigung zu unterwerfen.
Die Europäische Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n13672.html